Die Ausschreibung umfasst die technische Planung und Durchführung von regionalen Messebau- und Logistikleistungen, einschließlich der Lagerung, Wartung und Reparatur von Messe-, Ausstellungs- und Eventmaterialien im gesamten Geltungsbereich der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee. Hinweis: Ausgenommen hiervon sind die von der AOK-Hauptverwaltung gemäß einem Kriterienkatalog vorgegebenen Schwerpunktmessen und Veranstaltungen. Diese Leistungen werden separat über die DTVP-Plattform ausgeschrieben (Akz. AOKBW-2026-BW/Messebau - Veröffentlichung voraussichtlich Ende Februar 2026).
Der Vertrag beginnt am 01.07.2026 und gilt zunächst bis 30.06.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird und endet automatisch zum 30.06.2030 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.Die Einzelheiten der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Geltungsgebiet AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Preis
Qualität
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Stuttgart
Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Folgende Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden: AngebotsblattPreisblätterA-KriterienB-Kriterien
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister und zur Berufsgenossenschaft ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit (§ 43 - 45 VgV))
- Auszug Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit) sowie Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckung (nicht älter als 6 Monate)
- Referenzen (Formblatt Referenzen) Es muss mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten drei Kalenderjahren aufgeführt werden.