Ausschreibung Wartung der Feuerlöscher bei der AOK Baden-Württemberg
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren einen Wartungsvertrag für die Feuerlöscheinrichtungen je Gebietslos abzuschließen. Die Ausschreibung wird in vier Gebietslose aufgeteilt, vgl. Ziffer 1.4. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit und unter Geltung der vertraglichen Bedingungen samt Anlagen die Prüfung und Wartung der Feuerlöscheinrichtungen für die AOK Baden-Württemberg ordnungsgemäß durchzuführen.Der Wartungsvertrag dient der Sicherstellung der jeweils gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten für Maßnahmen gegen Brände (ARS A2.2). Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten - mit der viermaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate - haben. Die Einzelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3).
Viermalige Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate
Sämtliche Standorte der AOK Baden-Württemberg - aufgeteilt nach 4 Gebietslose
Losaufteilung:Los 1 Nordbaden mit den Bezirksdirektionen:Rhein-Neckar-Odenwald, Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald
Los 2 Südbaden mit den Bezirksdirektionen:Südlicher Oberrhein (inkl. Standort Lahr HV), Schwarzwald-Baar-Heuberg, Hochrhein-Bodensee
Los 3 Nordwürttemberg mit den Bezirksdirektionen:AOK-Hauptverwaltung, Ludwigsburg-Rems-Murr, Stuttgart-Böblingen, Neckar-Fils, Ostwürttemberg, Heilbronn-Franken, AOK-Bildungszentrum
Los 4 Südwürttemberg mit den Bezirksdirektionen:Neckar-Alb, Ulm-Biberach, Bodensee-Oberschwaben
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Stuttgart
Einige fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
Referenzübersicht (Anlage 11)
Umatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024)
Betriebshaftplfichtversicherung:Die Eigenerklärung (Anlage 8) ist einzureichen. Im Falle einer bereits bestehenden Versicherung über die geforderten Deckungssummen, darf der Bestätigungsnachweis nicht älter als drei Monate sein. Ist der aktuell bestehende Vertrag mit den angegebenen Mindestdeckungssummen je Schadensart nicht bzw. nicht in voller Höhe erreicht, so müssen diese zwingend nach Zuschlagserteilung entsprechend angepasst und unverzüglich nachgewiesen werden.
Eignung Personal (Anlage 15 Eigenerklärung Eignung Personal)