Ausschreibung Glas-, Jalousie- und Fassadenreinigung bei der AOK Baden-Württemberg.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die Leistungen der Glas-, Jalousie und Fassadenreinigung für alle Bezirksdirektionen und der Hauptverwaltung der AOK Baden-Württemberg vergeben werden. Die Ausschreibung ist in 13 Lose unterteilt
Die einzelnen Verträge beginnen zwischen dem 01.08.2025 und 01.05.2026. Alle Verträge laufen einheitlich bis zum 31.07.2027. Anschließend gibt es eine Option auf Verlängerung um zwei (2) Jahre bis maximal 31.07.2029.
Die Einzelheiten der jeweils ge-schuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Es gibt eine Option auf Verlängerung um zwei (2) Jahre bis maximal 31.07.2029.
sämtliche Standorte der AOK Baden-Württemberg - aufgeteilt nach Lose
Bewertung des Preises
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
gibt es eine Option auf Verlängerung um zwei (2) Jahre bis maximal 31.07.2029.
Vertragsbeginn Ludwigsburg-Rems-Murr 01.08.2025Vertragsbeginn Projekthaus 01.05.2026