Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise durch den Auftragnehmer. Dabei werden die festen Kosten anteilig pro Quartal vergütet und abgerechnet. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption(en) werden die Beträge auf ein Quartal anteilig umgerechnet.
Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Eingang der Rechnung bei der Auftraggeberin fällig.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Auftraggeberin trifft keine Verpflichtungen, Vorauszahlungen zu leisten.