Serviceleistungen insbesondere Pflege und Support, für die Website der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften einschließlich Weiterentwicklungsleistungen.
Die Website hat die Aufgabe, die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften zu repräsentieren und ist damit ein zentraler Bestandteil der "Corporate Communication" der Akademie. Die Website basiert auf dem Content-Management-System TYPO3 in der aktuell eingesetzten Version 13.4 mit LTS, wobei der Betrieb der TYPO3-Installation auf einem Linux-basierten Server erfolgt.Es werden Leistungen rund um den technischen Betrieb der Website, die Pflege und den technischen Support für das CMS TYPO3, den Datenschutz und die Gewährleistung der IT-Sicherheit, etwaige neue Funktionen der Website und ihrer Komponenten sowie optional zu erbringende Leistungen, wie etwaige TYPO3-Versionswechsel und Serverwechsel, benötigt.
zu den einzelnen Kriterien siehe Vergabeunterlage V_05 Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote
Nach Einreichung der rechtsverbindlichen Angebote nimmt der Auftraggeber die Wertung anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung vor. Das Angebot muss alle Anforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere ggf. darin enthaltenen Mindestanforderungen bzw. Ausschlusskriterien, erfüllen und zuschlagsfähig sein. Nur ein fristgerecht eingereichtes Angebot wird der Angebotswertung zugrunde gelegt. Der Bieter, dessen wertungsfähiges Angebot im Ergebnis der endgültigen Wertung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält den Zuschlag.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab dem Veröffentlichungstag der Auftragsbekanntmachung) beigefügt oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
Erklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen je Schadensereignis von pauschal mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden (einschließlich Schäden durch die Verletzung von Datenschutzvorschriften) aufweisen.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.Der Gesamtjahresumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens 200.000 Euro netto betragen haben.
Angaben zu unternehmensbezogenen Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags
V_09 Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russland die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den ArbeitnehmerInnen wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.