Das KRH beabsichtig, Kooperationsverträge über die Produktion und Übermittlung eines elektronischen Heilberufsausweises für die angestellten Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten des KRH abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Verhandlungen über den Vertragsinhalt werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 12 Monate und kann bis maximal 5 Jahre verlängert werden.
Ein Beitritt zu dem Kooperationsvertrag ist jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit möglich. Verhandlungen über die Vertragsinhalte werden nicht geführt.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrag im Sine der Vergabevorschriften der Richtlinie der EU (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Mangels eines Formulars für die Bekanntmachung eines Open-House-Verfahrens wird das vorliegende Bekanntmachungsformular verwendet. Es handelt sich nicht um die Durchführung eines Offenen Verfahrens. Diese Begrifflichkeit ist dem Bekanntmachungsformular geschuldet. Mit der Nutzung des Bekanntmachungsformulars ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden.