LEISTUNGSZEITRAUM:
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 01. November bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraumes sind nicht ausgeschlossen).
LAUFZEIT:
Der Vertrag soll beginnend ab dem 01. November 2026 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen werden. Der Bieter räumt dem Auftraggeber die Option auf viermalige Verlängerung des Vertrages um je ein Jahr ein. Der Rahmenvertrag dauert daher bei einmaliger Option drei Jahre, bei zweimaliger Ausübung vier Jahre und maximal sechs Jahre.