Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 35 Abs. 6 UVgO (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Vom Bieter/ den Mitgliedern von Bietergemeinschaften sind neben der dem Angebot von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung zum Unternehmen, insbesondere:
- Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum und Niederlassungen)
- Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften in welchem der Bieter ansässig ist.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123 f. GWB sowie nach dem LkSG;
c) Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist;