Grünpflegeperiode:
Die Grünpflegeperiode umfasst den Zeitraum vom 01. Februar bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres.
Laufzeit:
Der Vertrag soll beginnend ab dem 01. Februar 2026 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen werden. Der Bieter räumt dem Auftraggeber die Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages um je ein Jahr ein. Der Dienstleistungsvertrag dauert daher bei einmaliger Option drei Jahre und bei zweimaliger Ausübung vier Jahre.