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Verfahrensangaben

AST-BZ-Server_II

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2026
07.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
HRB 5592
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117
Kassel
Deutschland
DE731
Rechtsabteilung NVV
rechtsabteilung@nvv.de
+49 56170949-0

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
06-22630029-17
64278
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 615-1120

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
06-22630029-17
64278
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 615-1120

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79512000-6
48820000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der NVV nimmt als Verkehrsverbund im Rahmen der Vorgaben der Aufgabenträger die Belange des Schienenpersonennahverkehrs, des Verbundbusverkehrs und des regionalen Busnahverkehrs wahr und berücksichtigt dabei auch flexible Bedienungsformen. Dazu zählen z. B. Bedarfsverkehre wie AnrufSammelTaxi (AST) sowie andere Formen von "On-Demand-Verkehren".
Für den Betrieb der AST-Buchungszentrale sowie den Betrieb der Serverinfrastruktur für die Buchungssoftware der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen Dienstleister.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

ür den Betrieb der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen Dienstleister, der die gesamte Abwicklung und Bearbeitung telefonischer Buchungen von bedarfsgesteuerten Verkehren im NVV-Gebiet sowie weiterer damit einhergehender Leistungen durchführt. Diese Leistung wird als Los 1 ausgeschrieben.
Für den Betrieb der Serverinfrastruktur für die Buchungssoftware der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen kompetenten Dienstleister, der die gesamte Installation und den Betrieb der notwendigen Serverinfrastruktur für die bedarfsgesteuerten Verkehre im NVV-Gebiet sowie aller damit einhergehender Leistungen durchführt. Diese Dienstleistung wird als Los 2 ausgeschrieben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.05.2030

Optionale 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.05.2032.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117
Kassel
Deutschland
DE731

Die Leistungserbringung kann in einem Umkreis vom 100 km um den Erfüllungsort herum erfolgen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis, Kriterium im Los 1

Die Pauschalpreise werden addiert und durch die Zahl der abgefragten (Mengen-)Preise geteilt, um einen Mittelwert zu berechnen. Der niedrigste (gemittelte) Pauschalpreis erhält die Höchstpunktzahl. Dies sind 5 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Preisangebote im Wettbewerb werden nach einer linearen Interpolation hierzu ermittelt. Sodann werden die Punktzahlen mit der Gewichtung multipliziert.

Gewichtung
75,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität, Kriterium im Los 1

- Schulungskonzept
- Konzept zum Info- und Störungsmanagement

Die Anwendung der Qualitätskriterien in Los 1 erfolgt nach dem Schulnotensystem mit der üblichen Wertungsmethodik. Die zuerkannten Punktzahlen werden mit der Gewichtung multipliziert.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis, Kriterium im Los 2

Die Pauschalpreise werden addiert und durch die Zahl der abgefragten (Mengen-)Preise geteilt, um einen Mittelwert zu berechnen. Der niedrigste (gemittelte) Pauschalpreis erhält die Höchstpunktzahl. Dies sind 5 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Preisangebote im Wettbewerb werden nach einer linearen Interpolation hierzu ermittelt.
Die höchste addierte Gesamtpunktzahl aller Wertungskriterien entscheidet über die Zuschlagserteilung.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Verfahren dient lediglich der Nachfristsetzung im Verfahren
2026_02_19: AST-BZ-Server.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1ML6X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

127288-2026

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Erklärungen und Unterlagen, die mit Angebotsabgabe nicht eingereicht wurden, obwohl sie mit dem Angebot vorzulegen waren, können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Ermessensausübung zur Nachforderung wird sich nach § 56 Abs. 2, 3 VgV richten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129, § 129b des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) und der geltenden Embargo-Verordnungen der EU und EU-Verordnungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 und § 89c des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263, § 264 des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 299, 299a, 299b, 108 e, und 333, 334, 335a des Strafgesetzbuches (StGB) sowie Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Hiervon erfasst werden auch Fälle der Steuersäumnis sowie Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Dies erfasst auch Fälle der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB und Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer tariflichen Sozialkasse.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/247EU aufgeführten Abkommen.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags nachweislich gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/24/EU aufgeführten internationalen Abkommen.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies betrifft insb. die ordnungsgemäße Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Abführung der Lohnsteuer sowie den jeweiligen Anteilen zu Kranken-, Arbeitslosen- und Sozialversicherungen.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen, vgl. § 17 InsO.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit des Teilnehmers, in Abgrenzung zum Ausschlussgrund "Zahlungsunfähigkeit" erfasst der Ausschlussgrund "Insolvenz" insb. Fälle, in denen über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren nach §§ 11 ff. InsO eröffnet oder beantragt worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Ein mit der Insolvenz vergleichbares Verfahren meint hier ein dem deutschen Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vergleichbares Verfahren in anderen Ländern.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn sie über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügen, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb., wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn eine Verzerrung des Wettbewerbs daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb. wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungskriterien getäuscht oder Auskünfte zurückgehalten hat oder versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen sowie fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Los 1:
Berechtigung bzgl. des ermäßigten Steuersatzes für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Blindenwerkstätten und Integrationsunternehmen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Los 1:
Konzept zum Info- und Störungsmanagement: In diesem Konzept soll dargestellt werden, wie aktuelle Informationen inklusive gemeldeter Störungen verarbeitet und den Agent*innen zugänglich gemacht werden
Konzept zur Qualitätssicherung und Schulungskonzept.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Los 1:
Beschreibung der technischen Ausstattung und technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.
Los 2:
Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Los 1:
Mit dem Angebot für Los 1 sind Referenzen mit ausführlichen Angaben zu bereits erbrachten, vergleichbaren Leistungen des AN im Bereich der Buchung, Bearbeitung und Abwicklung von AST-Fahrten oder vergleichbaren bedarfsgesteuerten Verkehrsangeboten möglichst in tabellarischer Form anzugeben (Referenzen). Einzureichen sind mindestens 2, höchstens 3 Referenzen aus den letzten 3-5 Betriebsjahren. Die Referenzen für Los 1 sollen Angaben zu den konkreten Leistungsinhalten, dem Vertragspartner und Ansprechpartner, dem Leistungszeitraum, der Buchungssoftware und der Größenordnung (Buchungsvolumen) enthalten.
Gefordert wird eine mindestens 5-jährige Tätigkeit im Bereich der Buchung von Fahrtwünschen für die ÖPNV-, Taxi- oder Mietwagenbranche unter Verwendung einer Buchungssoftware (Mindestbedingung).

Los 2:
Mit dem Angebot für Los 2 sind Referenzen mit ausführlichen Angaben zu bereits erbrachten, vergleichbaren Leistungen des AN im Bereich des Betreibens von Serverinfrastruktur möglichst in tabellarischer Form anzugeben (Referenzen). Einzureichen sind mindestens 2, höchstens 3 Referenzen aus den letzten 3-5 Betriebsjahren. Die Referenzen für Los 2 sollen Angaben zu den konkreten Leistungsinhalten, dem Vertragspartner und Ansprechpartner und dem Leistungszeitraum enthalten.

Die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen für das Los 1 und das Los 2 können durch dieselben Referenzen abgedeckt werden, wobei die geforderten Leistungsinhalte jeweils im Hinblick auf das Los 1 und das Los 2 gesondert darzustellen sind.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Los 1
Mit dem Angebot für Los 1 nennt der AN nennt seine Geschäftsumsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Los 2
Mit dem Angebot für Los 2 nennt der AN seine Geschäftsumsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eine Sicherheitsleistung muss nur in Form einer Berufshaftpflichtversicherung geleistet werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
AST-Buchungszentrale
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79512000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Pauschalpreise werden addiert und durch die Zahl der abgefragten (Mengen-)Preise geteilt, um einen Mittelwert zu berechnen. Der niedrigste (gemittelte) Pauschalpreis erhält die Höchstpunktzahl. Dies sind 5 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Preisangebote im Wettbewerb werden nach einer linearen Interpolation hierzu ermittelt. Sodann werden die Punktzahlen mit der Gewichtung multipliziert.

Gewichtung
75,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

- Schulungskonzept
- Konzept zum Info- und Störungsmanagement

Die Anwendung der Qualitätskriterien in Los 1 erfolgt nach dem Schulnotensystem mit der üblichen Wertungsmethodik. Die zuerkannten Punktzahlen werden mit der Gewichtung multipliziert.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Serverinfrastruktur
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48820000-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalpreis

Die Pauschalpreise werden addiert und durch die Zahl der abgefragten (Mengen-)Preise geteilt, um einen Mittelwert zu berechnen. Der niedrigste (gemittelte) Pauschalpreis erhält die Höchstpunktzahl. Dies sind 5 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Preisangebote im Wettbewerb werden nach einer linearen Interpolation hierzu ermittelt.
Die höchste addierte Gesamtpunktzahl aller Wertungskriterien entscheidet über die Zuschlagserteilung.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen