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Verfahrensangaben

RT-IT-Netzwerkmanagement

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026
15.05.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
HRB 5592
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117
Kassel
Deutschland
DE731
Rechtsabteilung NVV
rechtsabteilung@nvv.de
+49 56170949-0

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
06-22630029-17
64278
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 615-1120

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
06-22630029-17
64278
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 615-1120

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
72268000-1
72262000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der NVV verfolgt mit dieser Vergabe die Beschaffung eines Software- und Netzwerk-Managementsystems sowie die Verfügbarmachung des Kunden-WLANs in den RegioTram-Fahrzeugen im Gebiet des nordhessischen Verkehrsverbundes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der Digitalisierung der Fahrzeuginfrastruktur im NVV wurden und werden sämtliche in Betrieb befindlichen und künftig in Betrieb zu nehmenden RegioTram-Fahrzeuge im NVV im Rahmen des Projektes "RT-IT" mit Netzwerkinfrastruktur (Router/ Switches) sowie weiteren IP-Fahrzeugkomponenten (im Folgenden: "Bestandsinfrastruktur") ausgestattet. Durch den Einsatz eines zentralen Software- und Netzwerkmanagementsystems sollen die Fahrzeug-IT-Komponenten der RegioTram über eine zentrale Stelle landseitig überwacht und administriert werden. Der heutige Bestand an bereits vorhandenen IT-Komponenten ist dabei zu integrieren. Gegenstand dieser Vergabe sind daher die Bereitstellung und der Betrieb des Hintergrundsystems sowie die Bereitstellung der fahrzeugseitig einzusetzenden Firmware inklusive der Software-Systemanteile für Router sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, der Musterinbetriebnahme, des letztendlichen Cloudbetriebs, der Schulung und Dokumentation durch den Auftragnehmer. Ergänzend soll die Software-Funktionalität für das Kunden-WLAN realisiert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Zweimalige Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117
Kassel
Deutschland
DE731

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Preise sind entsprechend den Vorgaben des Preisblatts im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe anzugeben. Die angebotenen Preise fließen insgesamt mit einer Gewichtung von 40 % in die Gesamtbewertung mit ein. Die Wertung erfolgt im Wege der Interpolation. Für die weiteren Details der Bewertung wird auf das Dokument "Verfahrenshinweise Anlage A" sowie das Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" Bezug genommen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Teststellung

Die zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bieter werden zur Durchführung einer Teststellung nach festgelegtem Aufgabenkatalog in Verbindung mit den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die einzelnen Aufgaben der Teststellung beziehen sich auf das im Rahmen des Auftrags geforderte Leistungsspektrum in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Ergebnis und Auswertung der Teststellung fließen mit 60 % Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Das Vergabeverfahren findet in zwei Abschnitten statt, Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren. Teststellung und Verhandlung im zweiten Verfahrensabschnitt finden in einem Termin statt. Nach Durchführung der Teststellung und Abschluss des Verhandlungsgespräches werden die Bieter ggf. zur Abgabe eines zweiten, finalen Angebotes aufgefordert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1M9U2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die genauen Angaben zur Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen können den Informationsunterlagen bei der Vergabekammer Darmstadt entnommen werden sowie den einschlägigen rechtlichen Vorschriften.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

7817-2026

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber nicht von der Möglichkeit des § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch macht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129, § 129b des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) und der geltenden Embargo-Verordnungen der EU und EU-Verordnungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 und § 89c des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263, § 264 des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 299, 299a, 299b, 108 e, und 333, 334, 335a des Strafgesetzbuches (StGB) sowie Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Hiervon erfasst werden auch Fälle der Steuersäumnis sowie Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Dies erfasst auch Fälle der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB und Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer tariflichen Sozialkasse.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/247EU aufgeführten Abkommen.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags nachweislich gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/24/EU aufgeführten internationalen Abkommen.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies betrifft insb. die ordnungsgemäße Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Abführung der Lohnsteuer sowie den jeweiligen Anteilen zu Kranken-, Arbeitslosen- und Sozialversicherungen.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen, vgl. § 17 InsO.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit des Teilnehmers, in Abgrenzung zum Ausschlussgrund "Zahlungsunfähigkeit" erfasst der Ausschlussgrund "Insolvenz" insb. Fälle, in denen über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren nach §§ 11 ff. InsO eröffnet oder beantragt worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Ein mit der Insolvenz vergleichbares Verfahren meint hier ein dem deutschen Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vergleichbares Verfahren in anderen Ländern.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn sie über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügen, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb., wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn eine Verzerrung des Wettbewerbs daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb. wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungskriterien getäuscht oder Auskünfte zurückgehalten hat oder versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen sowie fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Auszug aus dem Handelsregister oder eines anderen, nach den Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates vergleichbaren Unternehmensregisters (kein Vordruck).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB (Anlage 3) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung (§ 125 GWB, kein Vordruck).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zur Zahl festangestellten Mitarbeitenden sowie Kapazität für das Projekt (Vordruck Anlage 11)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zu Jahresumsätzen des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (Anlage 12).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen über im produktiven Einsatz befindliche Referenzprojekte in den letzten vierJahren (seit Anfang 2022), (Vordruck Anlage 13 "Bewerberformular Referenzen").
Vergleichbar sind Referenzleistungen, wenn sie die wesentlichen Merkmale der hier ausgeschriebenen Dienstleistungen aufweisen und für öffentliche Auftraggeber im ÖPNV über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren kontinuierlich erbracht wurden. Die entsprechenden Referenzprojekte müssen den Betrieb von mindestens 25 Bahnen, Bussen oder TramTrains sowie einen erfolgreichen Projektabschluss nachweisen und dürfen nicht länger als vier Jahre seit Bekanntmachung der vorliegenden Bekanntmachung zurückliegen.

Der Auftraggeber bewertet alle eingereichten Referenzen und trifft bei mehr als fünf abgegeben Referenzen eines Teilnehmers die Auswahl unter den bestbewerteten Referenzen. Es werden maximal fünf Referenzen je Teilnehmer in der Bewertung berücksichtigt. Ein Teilnehmer kann mit der Vorlage der Referenzen so maximal die Punktzahl 200 erreichen.[

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung Vergabesperre (Vordruck Anlage 2)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und etwaiger verbindlicher Vorgaben zu tariflichen Mindestentgelten, mit dem Angebot (Vordruck Anlage 4)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Mit Abgabe des Angebots/Teilnahmeantrags bestätigt der Bieter, dass er für die sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausschließlich Personal einsetzt, welches eine gültige Sicherheitsüberprüfung nach [z.B. SÜG] vorweisen kann. Die Vorlage der Bescheinigungen erfolgt spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn.

31.07.2026