Die Stadtwerke Lübeck planen den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur, im speziellen AC- und DC-Ladeinfrastruktur für den öffentlichen Raum oder für Kunden aus dem B2B-Segment. In diesem Zusammenhang wird ein Lieferant für die Hardware gesucht. - Los 1: AC-Ladestation- Los 2: AC-Wallbox- Los 3: DC-Ladeinfrastruktur 50 kW- Los 4: DC-Ladeinfrastruktur 100 kW - Los 5: DC-Ladeinfrastruktur 200 kW- Los 6: DC-Ladeinfrastruktur 400 kW
Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre, bis maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit. Stadtwerke Lübeck Energie GmbH und Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH sind abrufberechtigt aus dem geplanten Rahmenvertrag. Die genannten Mengen sind unverbindliche Planmengen. Eine Abnahmegarantie für die genannten Planmengen ist nicht gegeben. Die Abrufe werden im Bedarfsfall erfolgen.
Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre, bis maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit
Projektnummer: R 6647/26
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Angebotsöffnung erfolgt digital über die Vergabeplattform.
Für die Öffnung der Angebote sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf) und Herr Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) zuständig.
Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Eignungsnachweisen vor.-Wir weisen daher darauf hin, dass nach den vergaberechtlichen Vorschriften der VGV (§ 56) leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht nachgefordert und bei nachträglicher Einreichung nicht bewertet werden dürfen.
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (14) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.-WICHTIG: Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.-1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.2. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen.3. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht..
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bieters vom zuständigen Finanzamt5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bieters von der zuständigen Berufsgenossenschaft6. Bescheinigung über eine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters (Gültigkeit mind. für das lfd. Kalenderjahr); Konzernpolicen werden anerkannt7. Testierte Abschlüsse mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z.B. GuV-Rechnungen, Bilanzen, o.Ä.); Konzernabschlüsse werden anerkannt8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
9. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge.10. Für diesen Auftrag geplantes Personal gegliedert nach Berufsgruppen (N.N.) inkl. Qualifikationsprofil. Der Hauptansprechpartner muss über fachbezogene Sprachkenntnisse in deutscher Sprache verfügen.11. Verbindliche Nennung von Nachunternehmern und deren Leistungsbestandteilen, sofern im Auftragsfall ein Einsatz geplant ist (inkl. der vollständiger Eignungsnachweise der/s NU).12. Nachweis von mind. 3 Referenzen, projektbezogen jeweils vergleichbar in Art (Leistungen) und Umfang (Projektvolumen) der Leistung, aus den letzten 3 Kalenderjahren.13. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbare Nachweise (z.B. Qualitätsleitfäden, Q-Handbücher, woraus zu erkennen ist, dass ein Qualitätsmanagement im Unternehmen nachverfolgt wird).14. Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder vergleichbare Nachweise woraus zu erkennen ist, dass ein Umweltmanagement im Unternehmen nachverfolgt wird).
gemäß Verdingungsunterlagen
Rahmenvertrag für die Lieferung von AC-Ladestationen. Geplante Stückzahlen (unverbindlich, da bedarfsorientiert):2026 ca. 102027 ca. 602028 ca. 802029 ca. 80
Rahmenvertrag für die Lieferung von AC-Wallboxen. Geplante Stückzahlen (unverbindlich, da bedarfsorientiert):2026 ca. 102027 ca. 202028 ca. 302029 ca. 30
Rahmenvertrag für die Lieferung von DC-Ladeinfrastruktur 50 kW. Geplante Stückzahlen (unverbindlich, da bedarfsorientiert):2026 ca. 202027 ca. 202028 ca. 202029 ca. 20
Rahmenvertrag für die Lieferung von DC-Ladeinfrastruktur 100 kW. Geplante Stückzahlen (unverbindlich, da bedarfsorientiert):2026 ca. 22027 ca. 42028 ca. 102029 ca. 10
Rahmenvertrag für die Lieferung von DC-Ladeinfrastruktur 200 kW. Geplante Stückzahlen (unverbindlich, da bedarfsorientiert):2026 ca. 12027 ca. 52028 ca. 102029 ca. 10
Rahmenvertrag für die Lieferung von DC-Ladeinfrastruktur 400 kW. Geplante Stückzahlen (unverbindlich, da bedarfsorientiert):2027 ca. 32028 ca. 72029 ca. 10