Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck - Konzerngesellschaften inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2027 bis 2031.
Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) ist mit ihren Tochterunternehmen der führende Energieversorger im Wirtschaftsraum Lübeck. Aufgestellt und ausgerichtet als Multi-Utility-Unternehmen verfügen die Stadtwerke Lübeck (Konzern) über ein umfassendes energiewirtschaftliches Produktportfolio und eine effiziente Netzinfrastruktur in der Hansestadt Lübeck und einigen Nachbargemeinden. Zudem wird der Personennahverkehr einschließlich des Fährbetriebs durch den Konzern der Stadtwerke Lübeck abgedeckt.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Bieter über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck - Konzerngesellschaften (siehe Ziffer 5.1.6 dieser Bekanntmachung) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2027 bis 2031.
Der Auftraggeber behält sich die Option zur Verlängerung der Prüfungsleistungen für das Jahr 2032 vor.
Optionale Verlängerung für das Jahr 2032.
Die Ausschreibung erfolgt Auftraggeber seitig derzeit für folgende Gesellschaften:- Stadtwerke Lübeck Konzern- Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH- Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH- Stadtwerke Lübeck Energie GmbH- TraveNetz GmbH- Stadtwerke Lübeck Digital GmbH- Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH- Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH- TraveKom projects Verwaltungs GmbH- TraveKom projects GmbH und Co. KG
Ggfs. kommen während der Laufzeit des Rahmenvertrages Beteiligungen hinzu.
Die Mandatierung von Wirtschaftsprüfern erfolgt üblicherweise für 5 Jahre, daher plant der Auftraggeber die Vergabe über diesen Zeitraum.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nachzufordern, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist und dies dazu dient, eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bewerber zur Angebotsphase zulassen zu können.
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Ziffer 5.1.9 abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (14) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen.3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bieters vom zuständigen Finanzamt.4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bieter von der zuständigen Berufsgenossenschaft.5. Bescheinigung über eine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters (Gültigkeit mind. für das lfd. Kalenderjahr); Konzernpolicen werden anerkannt6. Testierte Abschlüsse mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z.B. GuV-Rechnungen, Bilanzen, o.Ä.); Konzernabschlüsse werden anerkannt.7. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen (Prüfung von öffentlichen Unternehmen der Energiewirtschaft).8. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, aufgeteilt nach Berufsgruppen, insbesondere für die Prüfung von öffentlichen Unternehmen der Energiewirtschaft, nebst Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren in Deutschland.9. Angabe der beim Projekt vor Ort einzusetzenden Prüfungsleitung und deren Stellvertretung bzw. etwaiger weiterer Führungskräfte (insb. zuständige:r Partner:in) mit Darstellung der Qualifikation.10. Vorlage aktueller Transparenzbericht (nicht älter als 3 Jahre/Ausschlusskriterium).11. Peer Review Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre oder Eigenerklärung.12. Verbindliche Nennung von Nachunternehmern und deren Leistungsbestandteilen, sofern im Auftragsfall ein Einsatz geplant ist (inkl. der vollständiger Eignungsnachweise der/s NU).
13. Nachweis der Referenzen für Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für mindestens 5 dieser Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:a) Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,b) Aufgabenumfangc.) Adresse, Telefonnummer und - soweit dies möglich ist - Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen.
14. Darstellung der Prüfungsmethodik insbesondere mit dem Blick auf die Nutzung von automatisierten Prüfroutinen und KI.