Beratung, Produktion und Marketing für digitale Bildungs- und Kommunikationsformate
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (Auftraggeberin) bietet auf Grundlage der Idee des Liberalismus Angebote zur Politischen Bildung in Deutschland und in aller Welt. Mit ihren Veranstaltungen und Publikationen befähigt sie Menschen, sich aktiv im politischen Geschehen einzubringen. Begabte junge Menschen fördert die Auftraggeberin durch Stipendien.
Ihre Geschäftsstelle ist in Potsdam, Büros unterhält sie in ganz Deutschland und über 60 Ländern der Welt.
Weitere Informationen zur Stiftung erhalten Sie im Internet unter www.freiheit.org.
Die Auftraggeberin führt einen Teil ihrer Lernformate zur politischen Erwachsenbildung in virtueller Form durch. Für die konkrete Umsetzung der Formate wird Support und Beratung benötigt. Ferner benötigt die Auftraggeberin für die gezielte Bewerbung ihrer virtuellen und analogen Bildungsformate sowie Publikationen und Artikel in den sozialen Medien eine Serviceleistung im Bereich Performance Marketing.
Insgesamt soll der Auftragnehmer für die Auftraggeberin folgende Leistungen erbringen:
- Leistungen für (virtuelle) Live-Formate (vgl. Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung)- Leistungen für virtuelle Non-Live-Formate (vgl. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung)- Leistungen im Bereich Online-Redaktion und Social-Media-Kommunikation (vgl. Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung)- Optionale Leistungen für (digitale) Seminare und Workshops (vgl. Ziff. 4.4 der Leistungsbeschreibung)- Optionale Leistungen für politische Markt- und Meinungsforschung sowie Datenanalyse (vgl. Ziff. 4.5 der Leistungsbeschreibung)- Optionale Leistungen für Beratung und Konzeption von politischem Relationship Marketing (vgl. Ziff. 4.6 der Leistungsbeschreibung)- Leistungen für operatives Performance Marketing (vgl. Ziff. 4.7 der Leistungsbeschreibung)- Optional: Stundenweise Bereitstellung eines Video-Aufnahme-Studios (vgl. Ziffer 4.8 der Leistungsbeschreibung)- Optionale Leistung: Bereitstellung eines KPI-Dashboards (vgl. Ziffer 4.9 der Leistungsbeschreibung)- Optionale Leistung: Bereitstellung einer Plattform für Stakeholder-Management (vgl. Ziffer 4.10 der Leistungsbeschreibung)- Optionale Leistung: Bereitstellung eines Pressespiegels (vgl. Ziffer 4.11 der Leistungsbeschreibung)- Schulungen für die Plattform für digitale Kommunikation (vgl. Ziffer 4.12 der Leistungsbeschreibung)
Leistungsbeginn ist der 01.03.2026.
Die Auftraggeberin hat die Option, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der Preis des niedrigsten, zuschlagfähigen Angebots wird mit 30 Punkten bewertet (Höchstwert). Angebote in Höhe des 1,5-fachen des Angebotspreises des niedrigsten Angebots werden mit 0 Punkten bewertet (Minimalwert). Die Punkte der weiteren Preise errechnen sich anhand einer linearen Interpolation zwischen Höchstwert (30 Punkte) und Minimalwert (0 Punkte). Die Berechnung wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewertet wird der Brutto-Gesamtpreis, der in dem Preisblatt als Gesamtangebotspreis (inklusive Umsatzsteuer) anzugeben ist.
Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der zukünftigen Arbeitsweise des Bieters bei der Vermarktung ihrer Non-Live-Angebote zur virtuellen Bildung machen. Die Auftraggeberin bietet verschiedene virtuelle Bildungsformate bzw. -produkte an. Diese Bildungsformate bzw. -produkte sind derzeit über die folgenden drei Plattformen der Auf-traggeberin abrufbar: - https://www.youtube.com/@stiftungfreiheit - https://plus.freiheit.org/mediathek- https://www.freiheit.org/de/onlinekurse
Die Verteilung auf insgesamt drei Plattformen sorgt im Ergebnis dafür, dass die einzelnen Bildungsformate bzw. -produkte für interessierte Nutzer nur schwer auffindbar sind. Es fehlt ein gebündelter Überblick über die seitens der Auftraggeberin angebotenen Bildungsformate bzw. -produkte. Dies möchte die Auftraggeberin zukünftig ändern, wobei der Auftragnehmer sie unterstützen soll.Vor diesem Hintergrund hat der Bieter in einem Konzept darzustellen, welchen Ansatz bzw. welche Herangehensweise er verfolgt, um die Darstellung und das Monitoring der Teilnehmer-/Zuschauerzahlen virtueller Non-Live-Bildungsangebote auf der Stiftungswebseite zu verbessern. Ziel ist es, die Angebote so auf https://www.freiheit.org/de zu platzieren, dass diese gebündelt und für Interessierte sichtbar sind und Videos zu gesuchten Themen schnell auffindbar sind. In seinem Konzept soll der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:- Analyse des Ist-Zustands gemeinsam mit der Auftraggeberin- Vorschläge zur Platzierung und Darstellung der Angebote auf der Stiftungswebseite- Verbesserung der Auffindbarkeit und Verständlichkeit- Steigerung der Attraktivität bzw. Sichtbarkeit der Bildungsformate bzw. -produkte- Einbindung der Auftraggeberin in den späteren Weiterentwicklungsprozess- Erfolgsmessung / Monitoring (Reichweite, Klickraten u.ä.)Zur Veranschaulichung seines methodischen Ansatzes fertigt der Bieter überdies eine bildliche Darstellung darüber an, wie eine entsprechende Platzierung der Bildungsformate bzw. -produkte auf der stiftungseigenen Webseite (https://www.freiheit.org/de) aussehen könnte. Dieser Vorschlag soll als Grundlage für die spätere Projektumsetzung mit der Auftraggeberin dienen.
Maximale Punktzahl: 20 PunkteEinzelheiten zur Bewertung sind dem Dokument "Anlage 2: Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Der Bieter hat eine Mediaplanung zur Vermarktung einer beliebigen Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (https://shop.freiheit.org/) vorzulegen. Sie soll die Auswahl der geeigneten Medien, die zeitliche Planung der Werbeschaltungen und die Budgetverteilung umfassen.
Der Bieter hat das für die Leistungserbringung verantwortliche Projektteam zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens fünf für die Leistungserbringung qualifizierten Personen bestehen und einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter umfas-sen. Die Mitglieder des Projektteams sind unter Vorlage von Personalprofilen mit einschlägigen Qualifikationen und Referenztätigkeiten vorzustellen. Die Mitglieder des Projektteams sind zudem den folgenden aufgeführten Rollen zuzuordnen, wobei ein Mitglied des Projektteams mehreren Rollen zugeordnet werden kann, wenn diese inhaltlich zueinander passen. Aus den vorzulegenden Personalprofilen und Referenzen soll dabei für die Auftraggeberin erkennbar sein, warum die Mitglieder des Projektteams für die Leistungserbringung in den Rollen besonders geeignet sind.Folgende Rollen sind abzudecken:- Projektleitung - Beratung / Konzeption - Video-Operator- Postproduktion - Redaktion - Social-Media-Manager- Grafik/Design - Assistenz- Seminarleitung- Performance-Marketing-ManagerDie Auftraggeberin wird anhand der Profile und Referenzen bewerten, inwiefern das Beratungsteam eine qualitativ hochwertige Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben erwarten lässt. Bewertet wird das Kriterium der Qualifikation und relevanten Arbeitserfahrung der benannten Mitglieder des Projektteams im Hinblick auf folgende Aspekte:- Ausbildung, Berufsqualifikation sowie sonstige berufliche Zusatzqualifikationen der benannten Mitglieder des Projektteams im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen- Einschlägige, durch Referenzen belegte Berufserfahrung der benannten Mitglieder des Projektteams im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen.- Erfahrung und Vernetzung im politischen Umfeld und/oder im Umfeld liberaler Verbände
Je Profil können max. 6 Bewertungspunkte erreicht werden (über alle fünf Profile insgesamt maximal 30 Bewertungspunkte). Benennt der Bieter mehr als fünf Mitarbeiter, wird ein Mittelwert aus der Bewertung aller benannten Mitarbeiter gebildet. Dafür wird die Punktzahl aller benannten Mitarbeiter addiert und die so erreichte Gesamtpunktzahl durch die Anzahl der benannten Mitarbeiter dividiert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 5 multipliziert.
Einzelheiten zur Bewertung sind dem Dokument "Anlage 2: Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Der geschätzte Zeit- und Arbeitsaufwand für die Erbringung der in Ziffer 4.1 bis 4.8 sowie Ziffer 4.12 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen beträgt insgesamt 4.040 Stunden jährlich.
Abweichend von dem geschätzten Zeit- und Arbeitsaufwand, der als Kalkulationsgrundlage für die Angebote dient, wird die Höchstgrenze für den jährlichen Abruf der in Ziffer 4.1 bis 4.8 sowie Ziffer 4.12 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen von der Auftraggeberin beim Auftragnehmer auf 7.500 Stunden festgelegt.
Die maximale Anzahl an Abrufen während der gesamten Vertragslaufzeit für die in Ziffer 4.9, 4.10 und 4.11 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen wird auf jeweils 12 Abrufe festgelegt.
Es findet ein offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV statt.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist:
Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtVillemombler Straße 7653123 BonnTelefax: 0049 228-9499-163
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).