Erklärung darüber, dass sie mindestens über zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote, verfügen und diese mit dem Angebot nachweisen.
Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen:
(a) die die Wäscheaufbereitung in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 100 Betten betreffen und
(b) in den letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden.
Die Referenzleistungen müssen während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Nicht erforderlich ist, dass die Referenzen über die gesamte Dauer erbracht worden sind.
Es sind mindestens folgende Angaben vorzunehmen:
- Name des Auftraggebers
- Ansprechperson des Auftraggebers (inkl. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
- Gegenstand der Leistung
- Bettenanzahl
- Ausführungszeitraum
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei Seiten DIN A4) mit dem Angebot einzureichen. Sollten mehr als zwei Seiten DIN A4 eingereicht werden, werden der Wertung der jeweiligen Referenz nur die ersten zweiten Seiten DIN A4 zugrunde gelegt.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die vom Bieter angegeben Daten durch eine Bescheinigung vom Referenzgeber belegen zu lassen oder sonstige Bestätigungen vom Referenzgeber einzuholen.