Bieter müssen mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung, die in den letzten 5 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbracht wurde, vorlegen. Als vergleichbare Leistungen gelten Abbrucharbeiten mit einem Wert von mindestens 100.000 Euro netto.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zwingend mitzuteilen:
- Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartners des AG mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Leistungsumfang
- Leistungszeitraum
- Auftragswert (netto).
Für die Angabe ist das "Formblatt Eignung" zu verwenden.
Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, einfach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Angebot ist entweder ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen.