Verfahrensangaben

Gefahrstoffentsorgung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.08.2026
19.08.2026 12:00 Uhr
19.08.2026 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
VR4461
Hansastraße 27c
80686
München
Deutschland
DE212
vergabe@zirngibl.de
+49308803310

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Bund
991-02380-92
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
02286499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90000000-7
90523000-9
90500000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag kann gem. der Vertragsbedingungen einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV ausnahmsweise auf 20 Tage verkürzt. Grundlage hierfür ist eine hinreichend begründete Dringlichkeit der beabsichtigten Beschaffung, die eine Einhaltung der regulären Angebotsfrist nach § 15 Abs. 2 VgV im konkreten Fall nicht zulässt. Im vorliegenden Verfahren ist die zeitgerechte Leistungserbringung aus sachlichen Gründen von besonderer Bedeutung. Für den vorgesehenen Vertragsbeginn besteht ein enger Zeitkorridor, innerhalb dessen die Vergabeentscheidung zu treffen und der Auftrag zu erteilen ist, um Verzögerungen im Projektablauf bzw. in der Aufgabenerfüllung zu vermeiden. Die notwendigen internen Abstimmungen und die Aufbereitung der Vergabeunterlagen haben sich - auch aufgrund der Komplexität des Beschaffungsvorhabens sowie der Einbindung verschiedener fachlich beteiligter Stellen - länger als ursprünglich prognostiziert gestaltet. Der Zeitpunkt der Bekanntmachung konnte deshalb nicht früher gewählt werden, ohne die Qualität der Vergabeunterlagen und die hinreichende Bestimmtheit des Auftragsgegenstandes zu gefährden. Vor diesem Hintergrund steht für den Auftraggeber nach objektiven Kriterien fest, dass bei Einhaltung der regulären Angebotsfrist kein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens mehr erreicht werden könnte. Ein weiteres Zuwarten würde das Risiko einer nicht fristgerechten Leistungsaufnahme und damit verbundener Beeinträchtigungen der Aufgabenerfüllung erheblich erhöhen. Die aus materieller Sicht gebotene Beschleunigung des Verfahrens rechtfertigt daher eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage. Diese Frist überschreitet die in § 15 Abs. 3 VgV vorgesehene absolute Mindestfrist von 15 Tagen und wahrt zugleich den Grundsatz der Angemessenheit der Fristen nach § 20 Abs. 1 VgV, da den interessierten Unternehmen trotz der Dringlichkeit ein Zeitraum verbleibt, der eine sachgerechte Angebotserstellung ermöglicht.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKMGJK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.

Die Angebote sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege, über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.

Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.

Wenn ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderen Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Angebot ist mind. eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) einzureichen.

Vergleichbar sind Referenzen aus dem Bereich der Gefahrstoffentsorgung die zumindest die Entsorgung von 5 der im LV enthaltenen AVV umfasst.

Zum Nachweis ist das Formblatt Eignung zu verwenden.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eine Eigenerklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hierfür ist das "Formblatt Eignung" zu verwenden.

Eine Eigenerklärung bezüglich der "Russland-Sanktionen" (Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014). Für die Angabe ist die "Eigenerklärung Russland-Sanktion" zu verwenden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung