Mindestens zwei Referenzen über TGA-Planungsleistungen (mind. LPH 2-5 abgeschlossen in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, vollständig erbracht), betreffend ein vergleichbares Krankenhausprojekt mit mindestens 100 Planbetten und Bauwerkskosten von mindestens 50 Mio. EUR netto nach DIN 276 (KG 300 und 400). In den Referenzen muss mindestens eine der Funktionseinheiten Notaufnahme/INZ oder OP oder Intensivstation Bestandteil der TGA-Planungsleistungen gewesen sein.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen
(a) im Bereich der TGA-Planungsleistungen (mind. LPH 2-5 abgeschlossen in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, vollständig erbracht), wobei mindestens eine der Funktionseinheiten Notaufnahme/INZ oder OP oder Intensivstation Bestandteil der TGA-Planungsleistungen der Referenzen gewesen sein muss,
(b) mit Bauwerkskosten von mindestens 50 Mio. EUR netto nach DIN 276 (KG 300 und 400),
(c) betreffend den Umbau, die Sanierung oder den Neubau eines Krankenhausprojekts mit mindestens 100 Planbetten.
Zum Referenznachweis ist je Referenz eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) einzureichen. Gegenstand dieser Unterlage kann insbesondere die Darstellung derjenigen Angaben sein, die für den Erhalt der Zusatzpunkte erforderlich sind.
Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe des Beginns und der Fertigstellung der erbrachten Leistungen,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen,
- Angabe der Bauwerkskosten einschließlich der Kostengruppen nach DIN 276 (KG 300 und 400).
Für jede die o.g. Mindestanforderungen erfüllende Referenz erhält der Bewerber 5 Punkte.
Für jede dieser Referenzen können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- Referenzobjekt betraf ein Kinderkrankenhaus: 1 Punkt (Der Zusatzpunkt wird auch einzeln erlangt für die Angabe einer Leistung, die ein Kinderkrankenhaus betraf, wenn diese nicht kumulativ alle o.g. Mindestanforderungen erfüllt und es sich daher nicht um eine vergleichbare Leistung im o.g. Sinne handelt.)
- Referenzobjekt umfasste kumulativ die Funktionseinheiten Notaufnahme/INZ, OP sowie Intensivstation: 2 Punkte
- Referenzobjekt umfasste Funktionseinheit Entbindung: 1 Punkt
- Referenzobjekt umfasste Funktionseinheit Neonatologie: 1 Punkt
- Referenzobjekt umfasste Funktionseinheit Pädiatrische Station: 1 Punkt
- Referenzobjekt umfasste mehr als 100 Planbetten: 1 Punkt
- Bauwerkskosten des Referenzobjekts in den KG 300 und 400 lagen über 50 Mio. EUR: 1 Punkt
- Referenzleistung umfasste den Arbeitsauftrag "Nachhaltigkeit/Klimaanpassung/innovatives Energiekonzept": 1 Punkt
- Referenzleistung wurde zumindest teilweise durch Fördermittel finanziert und der Fördermittelantrag und die Verwendungsnachweise wurden erstellt: 1 Punkt
- Referenzleistung umfasste die abgeschlossenen LPH 1-8: 2 Punkte
Es werden maximal fünf Referenzen gewertet. Insgesamt können für sämtliche wertbare Referenzen maximal 85 Punkte erzielt werden.
Erreichen mehrere Bewerber nach Anwendung der Auswahlkriterien die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).