Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
Die Angebote sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege, über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
Wenn ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderen Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.