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Ultraschallmühle
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en Veröffentlicht am 11.02.2026 um 11:25 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
Fristverlängerung Änderung

13.02.2026 12:00 Uhr

27.02.2026 12:00 Uhr

Änderung/en Veröffentlicht am 22.01.2026 um 15:18 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
Verlängerung der Bindefrist Änderung

20.02.2026 Uhr

13.03.2026 Uhr

Änderung/en Veröffentlicht am 22.01.2026 um 15:17 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
Verlängerung Angebotsfrist Änderung

23.01.2026 12:00 Uhr

13.02.2026 12:00 Uhr

Änderung/en Veröffentlicht am 19.01.2026 um 17:06 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
Nachweis der Haftpflichtversicherung nunmehr nach der Angebotsfrist, jedoch vor Zuschlagserteilung Änderung

Bieter müssen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 2.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, einfach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, verfügen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend, abgefasst in deutscher Sprache) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend, abgefasst in deutscher Sprache), einreichen.

Bieter müssen über eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers oder eine in der EU zugelassene subsidiäre Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 EUR oder USD je Versicherungsfall (einfach maximiert pro Jahr) oder über eine entsprechende unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers) verfügen.

Die subsidiäre Versicherung muss gleich aus welchem Grund unverzüglich zahlen, insbesondere wegen Ausschlüssen, Erschöpfung der Versicherungssumme, Insolvenz des Versicherers oder Ablehnung der Deckung und tritt ohne weitere Prüfung der vorrangigen Versicherung ein und muss den Schaden regulieren, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass die entsprechende vorrangige Deckung nicht oder nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt.

Vor Zuschlagserteilung müssen Bieter innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis einreichen, aus dem sämtliche o. g. Anforderung klar ersichtlich sind. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und muss in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Für den Nachweis kann das Dokument "Versicherungsbestätigung Muster" verwendet werden.

Änderung/en Veröffentlicht am 19.01.2026 um 17:00 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
Verpflichtung zur Auskunft der Bankverbindung und Bestätigung der Bankverbindung durch kontoführende Bank nach Zuschlagserteilung innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung des Auftraggebers Ergänzung

Der Bieter verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe, nach der Zuschlagserteilung innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen schriftlich einzureichen:

1. Lieferantenbankauskunft: Auskunft der Bankverbindungsdaten durch den Auftragnehmer

2. Bestätigung der Bankverbindung durch kontoführende Bank des Geschäftspartners (Briefpapier der Bank, gestempelt und unterzeichnet von zwei Vertretern der Bank - nicht älter als 6 Monate.

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