Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist notwendig.
Die Referenzen dürfen den Umfang von jeweils zwei Seiten DIN A4 nicht überschreiten und muss folgende Angaben enthalten: Namen und Gegenstand der Referenzleistung, Angabe des Auftraggebers, Angabe des Ausführungszeitraums, Beschreibung der erbrachten Leistung. Die zu erbringende Referenzen müssen dabei die Leistungen aus dem der Enwicklung von Websites / Webauftritten umfassen. Dies muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen ergeben.
(vgl. Formblatt Eignung)