Verfahrensangaben

Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.01.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Wolgast
13 0 75 144-K000-71
17438
Wolgast
Deutschland
DE80N
irmler.rechtsanwälte
vergabe@irmler.org
0385593600

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66170000-2
66600000-6
75130000-6
71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Beauftragung ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhändischer Sanierungsträger. Der Auftragnehmer erfüllt als Sanierungsträger im Sinne von §§ 157ff. BauGB die ihm vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im eigenen Namen auf Rechnung des Auftraggebers.
Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme war gem. § 142 Abs. 3 BauGB auf zunächst 15 Jahre (bis Ende 2032) ausgelegt und wurde bereits begonnen. Durch das Aussetzen der Maßnahme im Jahr 2025 und damit einhergehende Verzögerungen wird die Sanierungsträgertätigkeit und damit der Auftrag nun auf 10 Jahre angelegt sein. Sollte die Sanierung nicht innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden können, kann der Vertrag durch die Stadt per Beschluss aktiv verlängert werden.
Die Schätzung der jährlichen Leistungen beläuft sich auf etwa 50.000,- EUR bis 70.000 EUR. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Aufkommen von Aufwand in diesem Umfang im jeweiligen Zeitraum. Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag sind insbesondere das BauGB und die Städtebauförderrichtlinien (StBauFöR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger gem. § 157 ff. BauGB. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen:

1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens
- Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen
- Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel;
- Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB
- Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel
- Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen
- Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme
- Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen
- Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen
- Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten
- Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen
- Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring);
- Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers

2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
- Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.;
- Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung;
- Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum
- Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen
- Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
- Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung

3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse
- Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse
- Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen
- Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien
- Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc.

4. Vorbereitende Maßnahmen
- Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen
5. Ordnungsmaßnahmen
- Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme

6. Abwicklung
- Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB
- Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien
- Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen

7. Allgemeine Pflichten
- Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen
- Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen)

Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst.

Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil.

Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10

durch Beschluss

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE80N

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1

Grundlegendes Verständnis der Aufgabenstellung

Gewichtung
1,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2a

Methoden der Organisation des eingesetzten Projektteams bzw. des mit der Betreuung befassten Personals

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2b

Berufliche Qualifikation des eingesetzten Projektteams bzw. des mit der Betreuung befassten Personals; insbesondere Erfahrungshorizont

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2c

Organisation des Backoffices; insbesondere rechtlicher Begleitung und Abwicklung der Schlussrechnung

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2d

Organisation der örtlichen Betreuung

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3a

Methoden des Projektmanagements; insbesondere zur Sicherstellung der Qualität des Projektmanagements

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3b

konkrete Vorstellung zur Umsetzung der zu generierenden Maßnahmen

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3c

Methoden zur Öffentlichkeitsarbeit; insbesondere Bürgerbeteiligungsformate

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3d

Umgang mit besonderen Anforderungen - Erläuterungen dazu, welche besonderen Anforderungen und Schwierigkeiten kennzeichnend für den vorliegenden Auftrag sind und wie diese bestmöglich zu bewältigen sind

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3e

Erläuterung von Maßnahmen, um den planerischen und sonstigen Vorgaben der Stadt optimal gerecht zu werden

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
4a

Zeitmanagement in der Präsentation

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
4b

übrige Präsentationskompetenz; insbesondere Rhetorik, Visualisierungskompetenz und Kommunikation

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Preis
5a

Stundensatz für Projektleiter und Hauptsachbearbeiter mit besonderer Qualifikation (z.B. Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Prokurist, Jurist)

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Preis
5b

Stundensatz für Fachkräfte (abgeschlossene, der Tätigkeit entsprechende Berufsausbildung oder entsprechendes Studium)

Gewichtung
6,00

Zuschlagskriterium

Preis
5c

Stundensatz für sonstige Mitarbeiter

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFEMRCP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Vorgesagtes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Die Unwirksamkeit § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2.
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3.
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4.
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5.
Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6.
nicht zugelassene Nebenangebote.

Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.

Vorgesagtes findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2022, 2023, 2024) für das Unternehmen gesamt

Jeder Bewerber muss mindestens einen mittleren Jahresumsatz von 450.000,- EUR bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2022, 2023, 2024) aufweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre für Sanierungsträgerleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2022, 2023, 2024)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung

Jeder Bewerber muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme in Bezug auf Sanierungsträgerleistungen mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden beträgt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Ein Bewerber darf weder als Bauunternehmen tätig noch von einem Bauunternehmen abhängig sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Jeder Bewerber muss eine Erklärung abgeben, wonach er nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Jeder Bewerber muss einen Nachweis der Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Wirtschaftsprüfer erbringen, der nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Jeder Bewerber muss den Nachweis der erforderlichen geschäftlichen Zuverlässigkeit der zur Vertretung berufenen Personen sowie der leitenden Angestellten durch Vorlage ihrer Führungszeugnisse gemäß § 32 BZRG erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Jeder Bewerber muss eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ("Bescheinigung in Steuersachen") vorlegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen für Leistungen als treuhändischer Sanierungsträger in einem Sanierungsgebiet letzten 10 Jahre einschließlich des laufenden Jahres (2015-2025). Sofern laufend, mindestens seit 2020

Jeder Bewerber muss über mindestens 3 Referenzen über Sanierungsträgerleistungen nach § 157 BauGB verfügen. Die Referenzen müssen sich auf die vergangenen 10 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen (2015-2025). Sofern ein noch laufendes Sanierungsträgerverhältnis für die Erfüllung dieser Mindestanforderung herangezogen werden soll, muss das Treuhandverhältnis mindestens seit 2020 bestehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
300,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt ggf. unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung