Ziel der Leistung ist die umfassende Klärung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen sowie die Prüfung verschiedener technischer und organisatorischer Ansätze, die für die Durchführung der Feldtests im Rahmen der EAV Stufe 3 (bundesweite nachfrageorientierte Einnahmenaufteilung) erforderlich sind.
Hierzu zählt u.a. die Erstellung eines detaillierten Datenschutzkonzepts, das die rechtmäßige Verarbeitung aller im Zuge der Feldtests anfallenden Daten sicherstellt. Darüber hinaus muss ein juristisches Gutachten erarbeitet werden, das die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen (im Zusammenhang mit betroffenen Rechtsgebieten wie etwa dem Datenschutz-, Arbeits-, Zuwendungs-, Kartell- oder auch Beihilfenrecht) analysiert, bewertet und dokumentiert sowie rechtssichere Handlungsempfehlungen erhält. Die Erstellung des Gutachten hat bis Ende September 2026 zu erfolgen.
Das technische Design der vorgesehenen Lösungen wird fortlaufend unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten begleitet, um die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten (privacy by design). Neben der datenschutzrechtlichen Prüfung ist ein begleitendes Monitoring, während und nach der Feldtestphase nötig. Die Sicherstellung einer rechtskonformen Umsetzung vor allem der Datenschutzkonformität sowie die Erstellung der hierfür erforderlichen Dokumente und Verträge stellt eine zentrale Voraussetzung für den Beginn der Feldtestphase sowie einen potentiellen, bundesweiten Rollout ab 2028 dar.
Weiterhin umfasst die Leistung die Unterstützung bei der Ausgestaltung der erforderlichen rechtlichen, vor allem vertraglichen Grundlagen, insbesondere hinsichtlich der Definition von Verantwortlichkeiten und Datenflüssen. Schließlich wird eine kontinuierliche rechtliche Begleitung vor, während und nach der technischen Implementierung des GPS-Trackings mit optionaler Beacon-Integration sowie im begleitenden Monitoring sichergestellt, um auftretende rechtliche Belange zeitnah, fundiert und rechtssicher zu lösen.
Zur Ermittlung des Angebotspreises wird ein Musterfall herangezogen, der typische Tätigkeiten abbildet, wie sie im Rahmen der rechtlichen Begleitung der Umsetzung einer Nutzungsdatenerfassung für Deutschlandticket Nutzer regelmäßig anfallen können. Unabhängig von der internen Rollen- und Funktionsstruktur des Bieters ist sicherzustellen, dass mindestens 30 % des im Musterfall angegebenen Gesamtstundenaufwands durch juristische Fachkräfte mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung erbracht werden. Diese Fachkräfte sind vom Bieter eindeutig zu benennen und im Preisblatt den entsprechenden Rollen zuzuordnen. Die übrigen Stunden können frei zwischen weiteren Rollen des Bieters verteilt werdenEine inhaltliche Bearbeitung oder rechtliche Lösung des Musterfalls ist nicht einzureichen.
Innerhalb der Qualitätsbewertung werden folgende Unterkriterien bewertet:
- zu 70%: Bewertung einer Ausarbeitung von 3 Aufgaben (siehe Anlage 11) anhand der dort genannten KriterienDie Aspekte, nach denen die o.g. Unterkriterien bewertet werden, sowie das Bewertungsschema sind BB_Anlage 11 zu entnehmen.
Aus den Punktwerten zu den einzelnen Unterkriterien bzw. Teilaspekten wird ein Mittelwert gebildet, der auf vier Nachkommastellen gerundet, gewichtet und mit dem gewichtetem Punktwert aus der Bewertung des Angebotspreises addiert wird.
Angebote, die in einer Unterkategorie bei der Qualitätsbewertung weniger als 25 Punkte erreichen, werden ausgeschlossen. Gleiches gilt für Angebote, die bei der Qualitätsbewertung im Durchschnitt weniger als 62,5 Punkte aufweisen. Auf diese Weise soll ein qualitativ hochwertiges Angebot sichergestellt werden.Erreichen zwei oder mehr Bieter exakt dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los.
Die Vergabekammer RheinlandZeughausstraße 2-1050667 KölnE-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.deTel.: 0221/14 73045Fax: 0221/14 72 889www.bezreg-koeln.nrw.deist diejenige Stelle, an die sich Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden können. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Er wird in diesem Fall kurzfristig und unter Fristsetzung zur Nachreichung bzw. Vervollständigung auffordern. Ein Anspruch des Bieters hierauf besteht nicht. Wird eine gesetzte Frist nicht ein-gehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter den Nachweis des Bestehens einer Berufshaft- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR, die jährlich mindestens zweimal in Anspruch genommen werden können, muss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens, aus der sich Art der Versicherung und Höhe der Versicherungssumme ergeben, erbracht werden
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine Erklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Es wird ein Mindestumsatz von 500.000 EUR erwartet.
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftrag-geber vor.Der Bieter muss mindestens drei Referenzprojekte nachweisen, welche in Summe die drei Kriterien erfüllen. Hierbei kann ein Referenzprojekt zur Erfüllung mehrerer der hier genannten Kriterien dienen:
- Rechtsberatung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Vertragsausgestaltung bei Projekten der Mobilitätsdatenverarbeitung- Begleitung eines digitalen Projekts im Bereich ÖPNV, Bahn oder Ticketing- Beratung zu DSGVO konformen Konzepten zur Erfassung von personenbezogenen Daten
Der Bieter hat im Rahmen des Angebots diejenigen Personen zu benennen, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Rechtsberatungsleistungen vorgesehen sind. Die Angaben dienen ausschließlich der Eignungsprüfung gemäß § 122 GWB sowie der Transparenz über die spätere Projektbesetzung. Eine Bewertung der Personen im Rahmen der Zuschlagskriterien erfolgt nicht.
1. Benennung des ProjektteamsDer Bieter hat mindestens folgende Personen namentlich zu benennen:- Mindestens eine projektverantwortliche Person, die während der gesamten Vertragslaufzeit als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber fungiert;- weitere juristische Mitarbeitende, die im Projekt mitwirken sollen.Die benannten Personen gelten im Zuschlagsfall als vorgesehenes Team. Ein Austausch ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur durch Personen mit mindestens gleichwertiger Qualifikation zulässig.
2. Mindestanforderungen an Qualifikation und BerufserfahrungDie benannten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:a) Projektverantwortliche Person- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in für das Projekt relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Datenschutzrecht, IT Recht oder benachbarte Rechtsgebiete),- Erfahrung in der rechtlichen Begleitung komplexer digitaler oder datengetriebener Projekte,- Erfahrung in der Kommunikation oder Abstimmung mit Behörden oder Aufsichtsstellen.b) Weitere juristische Mitarbeitende- mindestens zwei Jahre einschlägige juristische Berufserfahrung,- nachweisbare Kenntnisse im Datenschutzrecht, IT Recht oder angrenzenden Gebieten.Diese Anforderungen dienen ausschließlich der Sicherstellung einer angemessenen fachlichen Qualifikation des einzusetzenden Personals.