Das KCM benötigt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Dienstleister, der ein umfassen-des Beratungsangebot zu sämtlichen der in Kapitel 2.2 abschließend festgelegten Themenbereiche jeweils kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau anbieten kann.
Die Leistungserbringung erfolgt in einem politischen Umfeld. Dort gilt es des Öfteren, Lösungen oder Kompromisse anzubieten bzw. auszuhandeln. Der Dienstleister muss in der Lage sein, als Gutachter neutral Lösungen anzubieten und diese vor den beteiligten Gruppen in diplomatischer Form zu vertreten. Hierzu gehört auch eine Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen und Problemen der beteiligten Gruppen. Die Leistungserstellung erfolgt in intensiver Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien wie z.B. "Landesarbeitsgruppen" und "Landesarbeitskreisen". Diese setzen sich zusammen aus Vertretern der Verkehrsverbünde und der Verkehrs- und Tarifgemeinschaften in NRW, ausgewählten Vertretern der ÖSPV-Verkehrsunternehmen, der Zweckverbände, der DB und der NE-Bahnen sowie des KCM. Der Dienstleister unterstützt das KCM bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremiensitzungen. Die Sitzungen finden im Wesentlichen in Köln statt. Der Dienstleister nimmt nach Maßgabe des KCM an den Sitzungen teil.
Zum Leistungsumfang der Beratung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Gutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit , welche - je nach Bedarf und Vorgabe des KCM - von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht) zu erstellen sind, die Teilnahme an Besprechungen und Telefonkonferenzen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Gremiensitzungen einschließlich zugehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den Dienstleister ein.
Das KCM arbeitet noch mit weiteren Dienstleistern zusammen, insbesondere auch im Hinblick auf langfristige Projekte; der Dienstleister ist verpflichtet, auf Wunsch des KCM mit diesen konstruktiv zusammen zu arbeiten.
Der Dienstleister stellt ein Projektteam zusammen, das die Aufgabenstellungen des KCM zu den in Kapitel 2.2 abschließend genannten Themenbereichen auf qualitativ höchstem Niveau kurzfristig bearbeiten kann und benennt eine/einen Projektleiter/-in und eine/einen Stellvertreter/-in. Die Projektleitung koordiniert das Projektteam und leitet sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse in konsolidierter Form an das KCM weiter; sie stellt zudem sicher, dass das KCM die Beratungsleistung jeweils innerhalb der vom KCM gesetzten Frist erhält.