Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von überdachten Fahrradabstellanlagen und Fahrradsammelschließanlagen inklusive Bedienterminal und Softwaremiete, die modular aufgebaut und miteinander kombinierbar sind. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt die Leistung für die Abgabe des letztverbindlichen Angebots des Rahmenvertrags für die Herstellung, Lieferung und Montage der überdachten Fahrradabstellanlagen und Fahrradsammelschließanlagen inklusive Bedienterminal und Softwaremiete. Die überdachten und gesicherten Abstellanlagen werden in verschiedene Module aufgeteilt. Hinzu kommen verschiedene Parkelemente. Die Module und Parkelemente müssen als Baukastensystem konzipiert sein und beliebig miteinander kombinierbar errichtet werden können.Für die Gestaltung der Module wird ein schlüssiges Konzept und Design der Anlagen vom Bieter/Bieterin erwartet. Die angebotenen Konstruktionen und Materialien müssen ein freundliches und zeitgemäßes Erscheinungsbild aufweisen. Dem entspricht eine strukturierte Gestaltung mit klarer Linienführung, welche sich städtebaulich in das Mobilstations-, Haltestellen- bzw. Bahnhofsumfeld gut integrieren lässt. Es werden durchdachte, schlüssige Details mit unauffälligen und eleganten Anschlüssen bzw. Flächenübergängen erwartet sowie eine entsprechend ebene Gestaltung von sichtbaren Schweißnähten. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass unnötige Ecken, Winkel, Kanten und Horizontalflächen vermieden werden. Alle Bestandteile müssen durch ihre Bauweise einen geringstmöglichen Bedarf an Wartungs- und Reparaturbedarf erzeugen und alle Komponenten müssen problemlos austauschbar sein. Darüber hinaus müssen alle Elemente gegenüber Graffiti, Verschmutzung, Vandalismus und Einbruch geschützt sein.Die Prüfung, ob eine Baugenehmigung für die jeweilige Fahrradabstellanlage notwendig ist, obliegt dem Besteller.Die Mobilstationen im Gebiet von go.Rheinland müssen in dem einheitlichen Design der Dachmarke mobil.nrw (Corporate Design) gestaltet werden, um insbesondere einen Wiedererkennungswert für die Nutzer*innen zu schaffen. Daher ist für Gestaltung der Module dieser Ausschreibung der Gestaltungsleitfaden Mobilstationen in NRW 4.0 (siehe VU_Anlage 3) anzuwenden. Der spätere Auftragnehmer, der durch das vorliegende Vergabeverfahren ausgewählt wird, muss im Falle der Auftragserteilung die nachfolgend geforderte Leistung in seinem Angebot vollumfänglich erfüllen und im Falle der Zuschlagserteilung während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags vollumfänglich vor Ort umsetzen.
Der Angebotspreis wird mit 70% bewertet.
Innerhalb der Qualitätsbewertung werden folgende Unterkriterien bewertet:- zu 10 % die Darstellung der Nutzerfreundlichkeit der Gesamtanlage,- zu 10 % GUI-Entwurf zum Nachweis der Nutzerfreundlichkeit der Terminal-Software - zu 10 % das Konzept zur Projektorganisation und Kommunikation.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Er wird in diesem Fall kurzfristig und unter Fristsetzung zur Nachreichung bzw. Vervollständigung auffordern. Ein Anspruch des Bieters hierauf besteht nicht. Wird eine gesetzte Frist nicht ein-gehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter den Nachweis des Bestehens einer Berufshaft- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 1.000.000 EUR (nicht älter als drei Monate) vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Herstellung und Lieferung von Fahrradabstellanlagen (verschließbar und nicht verschließbar), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor.
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter fünf aussagekräftige Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bezüglich der Herstellung und Lieferung von verschließbaren, digital buchbaren sowie frei zugänglichen überdachten Fahrradabstellanlagen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vor.