Es besteht die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach
§ 19 Abs. 2 ThürVgG mit Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere das Stellen von Bieterfragen und spätere
Nachforderungen erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über die Vergabeplattform DTVP unter dem
Reiter Kommunikation. Bei neuen Nachrichten erhalten Sie unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte
prüfen Sie in diesem Fall Ihre eingegangenen Nachrichten unter "Kommunikation".
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische
Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
Bieterfragen sowie Aufklärungs- und Auskunftsverlangen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung werden
ebenfalls über die Vergabeplattform beantwortet und damit zeitgleich allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich erteilt die Vergabestelle Auskünfte über die Vergabeunterlagen bis spätestens sechs Tage vor
Fristablauf. Daher ist ein Auskunftsersuchen spätestens sieben Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten die die Preisermittlung beeinflussen
können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die nach ThürVgG verpflichtend
vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist
über die Vergabeplattform DTVP ("Kommunikation") vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen.