Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die nach ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Es besteht die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 ThürVgG mit Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG.
Die Bieterkommunikation erfolgt nach Möglichkeit ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine
E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.