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Verfahrensangaben

Lizenzierungsverfahren "Vertrieb von Handy-Ticket" (Änderungsbekanntmachung)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH
DE185129339
Am Wall 165-167
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabe@ebnerstolz.de
+49 22885029175

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH
DE185129339
Am Wall 165-167
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabe@ebnerstolz.de
+49 22885029175

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Änderungsbekanntmachung zum Open-House-Verfahren zur Erteilung einer Lizenz für den Vertrieb von Handy-Tickets für den VBN-Tarif. Ziel dieses Lizenzierungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Erteilung einer Lizenz. Die über die Vergabeplattform DTVP downloadbaren Antragsunterlagen sind aufgrund der Zeilenbeschränkung Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung.
Sofern man bereits am vorangegangenen Lizenzierungsverfahren teilgenommen hat, ist ein erneuter Antrag nicht notwendig. Der Lizenznehmer kann sich mit dem Lizenzgeber unmittelbar bzgl. Verlängerung der Lizenz in Verbindung setzen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

A. Änderungsbekanntmachung
Mit Bekanntmachung vom 31.03.2025, Veröffentlichungsnummer 205957-2025 wurde das Open-House-Verfahren bezüglich der Lizenzierung "Vertrieb von Handy-Ticket" bekannt gemacht. Der Auftraggeber möchte mit dieser Änderungsbekanntmachung auf die Anhebung der Provisionsvergütung auf 4,5 % aufmerksam machen.
B. Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen" für den Zeitraum frühestens vom 01.04.2025 bis einschließlich 31.03.2028 über die Lizenzierung von Antragstellern zum Vertrieb von Handytickets für den Verkehrsverbund Bremen und Niedersachen nach Maßgabe dieses Vertrages und seiner Anlagen.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Provisionsentgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige
Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Zu diesem Vertrag besteht ein jederzeitiges Beitrittsrecht. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der Lizenzgeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, erteilt der Lizenzgeber eine Lizenz für den Vertragsgegenstand.
Näheres ergibt sich aus dem Lizenzvertrag nebst seiner Anlagen, welcher über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt wird.
C. Lizenzgeber
Lizenzgeber ist die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH.
D. Verfahren
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Lizenzierungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Erteilung einer Lizenz, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die auf der Vergabeplattform DTVP nach erfolgter Registrierung einsehbaren Antragsunterlagen sind Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung.
E. Sofern man bereits am vorangegangenen Lizenzierungsverfahren teilgenommen hat, ist ein erneuter Antrag nicht notwendig. Der Lizenznehmer kann sich mit dem Lizenzgeber unmittelbar bzgl. Verlängerung der Lizenz in Verbindung setzen.
F. Mit dem Start des Open-House-Verfahrens am 31.03.2025, EU-Amtsblatt Nr. 205957-2025, wurden die Unterlagen zur Verfügung gestellt. In diesen Unterlagen sind Fristen genannt. Wir weisen mit
dieser Information darauf hin, dass diese Fristen nicht weiter zu berücksichtigen sind. Sie können sich jederzeit um eine Aufnahme bewerben.
Sofern Sie Lizenznehmer werden wollen, können Sie Ihre Antragsunterlagen direkt an folgende E-Mail-Adresse übersenden: blanken@vbn.de
Über Ihren Antrag wird sodann entschieden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2025
31.03.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE501

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Interessierte Antragsteller können die Antragsunterlagen über die Vergabeplattform DTVP downloaden.
Die Antragsunterlagen können nach Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist direkt beim Auftraggeber bezogen oder unter https://www.vbn.de/ weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:Blanken@vbn.de

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Lizenzierungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Erteilung einer Lizenz, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die auf der Vergabeplattform DTVP nach erfolgter Registrierung einsehbaren Antragsunterlagen sind Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMMM17

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Sog. Open-House-Verfahren unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
ausdrücklich nicht verbunden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

205957-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

I. Änderungsbekanntmachung
Mit Bekanntmachung vom 31.03.2025, Veröffentlichungsnummer 205957-2025 wurde das Open-House-Verfahren bezüglich der Lizenzierung "Vertrieb von Handy-Ticket" bekannt gemacht. Der Auftraggeber möchte mit dieser Änderungsbekanntmachung auf die Anhebung der Provisionsvergütung auf 4,5 % aufmerksam machen.

II. Mit dem Start des Open-House-Verfahrens am 31.03.2025, EU-Amtsblatt Nr. 205957-2025, wurden die Unterlagen zur Verfügung gestellt. In diesen Unterlagen sind Fristen genannt. Wir weisen mit
dieser Information darauf hin, dass diese Fristen nicht weiter zu berücksichtigen sind. Sie können sich jederzeit um eine Aufnahme bewerben.
Sofern Sie Lizenznehmer werden wollen, können Sie Ihre Antragsunterlagen direkt an folgende E-Mail-Adresse übersenden: blanken@vbn.de
Über Ihren Antrag wird sodann entschieden.
-------------
A. Auswahl der Lizenznehmer:
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenzgeber eine Lizenz, sobald der Lizenznehmer alle in dieser Bekanntmachung und den Antragsunterlagen geforderten Unterlagen form- und fristgerecht vorgelegt hat, der Lizenzvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist, die Benennung des Datenschutzbeauftragten gemäß den Antragsunterlagen erfolgt ist und die technische Abnahme des Vertriebssystems durch den Lizenzgeber gemäß den Antragsunterlagen erfolgreich bescheinigt wurde. Kann innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsschluss keine Bescheinigung über die erfolgreiche technische Abnahme des Vertriebssystems durch den Lizenzgeber gemäß den Anforderungen der Antragsunterlagen ausgestellt werden, gilt der gestellte Lizenzantrag - ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien - als abgelehnt. Ein Anspruch auf etwaigen Aufwendungs- und/oder Schadenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
B. Entschädigung:
Für die Erstellung und Abgabe eines Antrags wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt. Dies gilt auch für den Fall der Nichterteilung der Lizenz, insbesondere wegen einer fehlerhaften technischen Abnahme.
C. Open-House-Verfahren:
Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der RL 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§
97ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der SektVO sowie der KonzVgV finden keine Anwendung. Sog. Open-House-Verfahren unterliegen nach der Rechtsprechung
des EuGH nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz an die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH als Lizenzgeber werden keine Auswahlentscheidungen treffen und jedem interessierten Unternehmen oder Gemeinschaft von Unternehmen, welches die Anforderungen dieses Lizenzierungsverfahrens erfüllt und technisch zur Leistung der veröffentlichten Dienstleistung in der Lage ist, ein identisches Vertragsangebot unterbreiten. Mit jedem Unternehmen, welches die Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen.
D. Bereits bestehende Lizenz
Sofern man bereits am vorangegangenen Lizenzierungsverfahren teilgenommen hat, ist ein erneuter Antrag nicht notwendig. Der Lizenznehmer kann sich mit dem Lizenzgeber unmittelbar bzgl. Verlängerung der Lizenz in Verbindung setzen.
E. Abruf Unterlagen / Antragseinreichung
Die Antragsunterlagen können nach Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist direkt beim Auftraggeber bezogen oder unter https://www.vbn.de/ weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten
Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:Blanken@vbn.de

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Jahre

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung analog § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anforderungen an den Antrag:
1a. PL1a: Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (Anlage 1)
1b. PL1b: Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 2)
1c. PL1c: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (gerechnet vom Tag des Abrufs); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind
1d. Die im Folgenden unter Nrn. 1-4 geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen (PL, WL und TK)

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Persönliche Leistungsfähigkeit
1d. PL1d: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsleitung des Unternehmens sowie Tätigkeitsfeldern. (mittels eigenerstelltem Dokument)
2. PL2: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist. (mittels Anlage 2.1 und/oder eigenerstelltem Dokument)
3. PL3: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen hat, welche seine Zuverlässigkeit infrage stellt. (mittels Anlage 2.1 und/oder eigenerstelltem Dokument)
4. PL4: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, auf gesonderte Anforderung entsprechende Nachweise (mittels Anlage 2.1 und/oder eigenerstelltem Dokument)
5. PL5: Auf gesonderte Anforderung: Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands betreffend das Unternehmen oder (bei juristischen Personen) seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

6. WL1: Zusicherung eines europäischen Versicherungsunternehmens, dass für den Fall der Erteilung einer Lizenz eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR für die Dauer des Lizenzvertrages abgeschlossen wird, wobei die Versicherungssumme mindestens für zwei Schäden pro Jahr gelten muss. (mittels eigenerstelltem Dokument)
7. WL2: Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers hat dieser den Geschäftsbericht der jeweils letzten drei Kalender- oder Wirtschaftsjahre, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Antragsteller kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. (mittels eigenerstelltem Dokument)
8. WL 3: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG). (mittels eigenerstelltem Dokument)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

9. TL1: Beschreibung der Plattform für den Vertrieb von Handytickets mit den zentralen Leistungsmerkmalen und Innovationsansätzen. Neben der Plattform ist die geplante Dienstleistung und der Marktauftritt zu beschreiben. (mittels eigenerstelltem Dokument)
10. TL2: Referenzen: Liste und kurze Beschreibung von in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Online- und Mobile-Vertrieb von ÖPNV/SPNV-Tickets oder anderer vergleichbarer Dienstleistungen, möglichst mit Angaben zur Größe des jeweiligen Verkehrsgebiets sowie Art der Technik und Realisierungsmodell. (mittels Anlage 2.3 und/oder eigenerstelltem Dokument)
11. TL3: Nachweis darüber, dass der Antragsteller über das erforderliche technische Equipment sowie hinreichend genügend personelle Ressourcen verfügt, um die Leistungsanforderungen der Lizenz realisieren zu können.
Wird das technische Equipment erst beschafft oder entwickelt, ist diese Vorbereitungsphase mit den wesentlichen Tätigkeiten und Meilensteinen zu beschreiben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Unterzeichneter Lizenzvertrag in zweifacher Ausfertigung
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung