Deponie Eiterköpfe - Neubau einer Umschlaghalle
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.11.2025
17.11.2025 09:00 Uhr
17.11.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
0262596960
An der L 117
56299
Ochtendung
Deutschland
DEB17
Herr Reto Jaeggi
reto.jaeggi@azv-rme.de
+492625969638

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 613116-2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (nachfolgend kurz: AZV) betreibt nahe der Ortsgemeinden Ochtendung, Plaidt und Saffig die Zentraldeponie Eiterköpfe. Auf der Zentraldeponie wurden seit 1983 bis zum Jahr 2005 unvorbehandelte Siedlungsabfälle und hausmüllähnliche Abfälle deponiert. Infolge des Ablagerungsverbots für unbehandelte Siedlungsabfälle erfolgt seit Mitte 2005 die Ablagerung von vorwiegend mineralischen und inerten Reststoffen. Die im Ver-bandsgebiet gesammelten Siedlungsabfälle und andere getrennt erfasste Fraktionen werden seitdem auf dem Gelände der Deponie aus den Sammelfahrzeugen in LKW umgeladen und an-schließend konzentriert in die jeweiligen Anlagen zur weiteren Abfallbehandlung transportiert. Der Abfallumschlag für den Restabfall, den Sperrabfall, Bioabfall und den Bau- und Abbruchabfall aus dem Verbandsgebiet des AZV findet derzeit auf offenen Umschlaganlagen auf dem Deponiekörper im Bereich der DA 4.1, 5 und 6 statt.

Aufgrund der anstehenden Verfüllung dieser Deponieabschnitte infolge ausgehender alternativer Ablagerungsflächen müssen diese Anlagen jedoch verlagert werden. Der Abfallumschlag soll außerdem zukünftig nicht mehr im Freien, sondern eingehaust stattfinden. Hierdurch wird eine weitestgehende Reduzierung der entstehenden Emissionen gewährleistet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In Rahmen die Veränderungen in 0.A, ist eine Umschlaghalle teilweise auf dem alten Deponiekörper zu errichten.

Die Umschlaghalle wird mit einem Stahlbetonunterbau ausgeführt, wobei Bodenplatte und Außenwände statisch voneinander entkoppelt sind. Die Bodenplatte wird hierbei aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt. Die Gründung erfolgt auf dem vorhandenen Deponiekörper, der in dem Bereich hauptsächlich aus mineralischen Abfällen besteht. Zur Gründungsbeurteilung wurden bereits zahlreiche Voruntersuchungen durchgeführt, die bei der weiteren Planung und dem Antrag berücksichtigt werden. Umlaufend werden 5 m hohe Sockelwände aus Stahlbeton als Anschubwände mit einem zusätzlichen Verschleißschutz im unteren Wandbereich her-gestellt. Oberhalb der Sockelwände besteht das Tragwerk aus Leimholzstützen mit aufgesetzten Leimholzbindern. Als äußere Wandverkleidung werden hier horizontale, auf Abstand gesetzte Rhomboid Lamellen aus Lärchenholz verwendet, welche vor einer Schicht aus Sandwichelementen angeordnet werden. Ab einer Höhe von 12,60 m entfallen die Sandwichelemente, so dass die Öffnungen zwischen den Lamellen eine natürliche Belüftung des Halleninneren gewährleisten. Das leicht geneigte Satteldach besteht aus Sandwichelementen auf Pfetten aus Brettsperrholz, welche den Zwischenraum zwischen den Leimholzbindern überbrücken. Die Tragkonstruktion ist so ausgelegt, dass eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden kann (vgl. Abschnitt Baukonstruktion).

In der Umschlaghalle sollen folgende Abfallfraktionen getrennt umgeschlagen werden:
- Hausmüll;
- Sperrmüll;
- Bioabfall;
- Baumischabfälle;
- weitere Optionalflächen für zukünftige abfallwirtschaftliche Entwicklungen;
- separate Box mit Container für Krankenhausabfälle.

Der gesamte Bereich der Umschlaghalle mit den zugehörigen Betriebsflächen soll an das Oberflächenabdichtungssystem angeschlossen werden.

Weitere Einzelheiten können dem Leistungsprogramm entnommen werden.

Insgesamt sind es in diesen Baumaßnahmen 4 Lose, die parallel ausgeschrieben werden. Diese sind wie folgend geteilt:
Los 1: Tiefbau & Kanalisation inkl. Waage + Becken
Los 2: Hochbau (von Gründung bis Verschließungen der Halle und angrenzenden Bauteile)
- Auf der Baustelle für Koordinierung der Baumaßnahmen verantwortlich
Los 3: TGA Elektro exkl. Versorgungskabel
Los 5: Löschanlage

Das Los 4 (PV-Anlage) wird zu einem späteren Zeitpunkt gem. § 3 Abs. 9 VgV ausgeschrieben.

Diese Ausschreibung ist eine funktionale Ausschreibung mit vorgegebenen Teilmengen. Dabei ist eine Grundleistung, die Ausführungsplanung von der Entwurfsplanung zu umsetzen. Die Mengen in der Leistungsverzeichnis sind nachträglich mit in den Positionen angegebene Einheitspreisen zu regeln.
Größere Abweichungen von den Entwurfsplanung müssen frühzeitig mit dem Bauherrn kommuniziert werden.
Kontaktperson für Fragen oder Ortsbegehung ist:
Herr Bernd Winter,
Fachbereichsleiter Deponie
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Deponie Eiterköpfe
Fachbereich 1 - Deponie
An der L 117
56299 Ochtendung
Telefon: +49 (0) 26 25 96 96 - 50
Mobil: +49 (0) 170 5 52 66 28
E-Mail: bernd.winter@azv-rme.de

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
An der L 117
56299
Ochtendung, Mayen-Koblenz (DEB17)
Deutschland
DEB17

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Preis

HINWEIS:

Im Leistungsprogramm ist folgendes geregelt:

"Die, in die folgende teilfunktionale Ausschreibung, eingebundenen Positionen und Massen stellen nur einen Teil des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs dar. Die Positionen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese dienen nur der Unterstützung des Bieters zur Preisfindung.
Die Verantwortung zur Preisfindung des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs liegt beim Bieter. Dieser muss eigenverantwortlich Mengen und Massen ermitteln und einen Preis für die komplette Leistung kalkulieren. Leistungen, die in den Pos. nicht beschrieben sind, jedoch not-wendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, müssen vom Bieter kalkuliert und berücksichtigt werden und werden nicht gesondert vergütet. Dieses hat auch dann Gültigkeit, wenn in einzelnen Textpassagen der Positionen auf eine zusätzliche Vergütung hingewiesen wird."

Das bedeutet, dass die Positionspreise in der funktionalen Leistungsbeschreibung, so wie dort beschrieben einzutragen sind. Diese Eintragungen dienen dem Auftraggeber im Wesentlichen zur Prüfung der Plausibilität der Angaben des Bieters zum Gesamtpreis.

Dies bedeutet weiterhin, dass wenn der Bieter Leistungen, die in den Positionen nicht beschrieben sind, jedoch notwendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, diese nicht in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einkalkuliert, sondern bei der Berechnung des in dem Preisblatt anzugebenen Gesamtpauschalfestpreises einzubeziehen hat.

Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die verbindliche Gesamtsumme aus dem Preisblatt die Abrechnungsgrundlage darstellt; die in dem Preisblatt eingetragenen Preise müssen daher nicht notwendigerweise den Summen der eingetragenen Einheitspreise in dem Leistungsprogramm entsprechen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

A) Mit der Auftragserteilung hat der AN die vollständige und nachvollziehbare Urkalkulation, auf deren Grundlage das Angebot erstellt wurde, beim Auftraggeber in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Sie muss detaillierte Kalkulationsansätze, Preisbestandteile und sonstige für die Preisermittlung relevanten Unterlagen enthalten. Dazu gehören insbesondere - Einzelkosten der Teilleistungen (Lohnkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Hilfsmittelkosten, Transportkosten und Kosten für Nachunternehmerleistungen).
- Zuschlagssätze für Gemeinkosten: Aufschlüsselung der Baustellengemeinkosten (BGK) sowie der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK).
- Wagnis und Gewinn (W&G): Berücksichtigung von Gewinn sowie betriebs- und leistungsbezogenem Wagnis.
Alle Angaben sind von den Vertragsparteien vertraulich zu behandeln.
Das Öffnen der Urkalkulation durch die AG erfolgt in Anwesenheit des AN und lediglich im Bedarfsfall zu besonderen Anlässen. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die Prüfung von Mehrkostenforderungen (z.B. Nachträgen) durch den AN infolge von Mengenabweichungen, Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen.
B) Die, in die folgende teilfunktionale Ausschreibung, eingebundenen Positionen und Massen stellt nur einen Teil des gesamten Liefer- und Leistungsumfang da. Die Positionen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese dienen nur der Unterstützung des Bieters zur Preisfindung.
Die Verantwortung zur Preisfindung des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs liegt beim Bieter. Dieser muss eigenverantwortlich Mengen und Massen ermitteln und einen Preis für die komplette Leistung kalkulieren.
Leistungen, die in den Pos. nicht beschrieben sind, jedoch notwendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, müssen vom Bieter kalkuliert und berücksichtigt werden und werden nicht gesondert vergütet. Dieses hat auch dann Gültigkeit, wenn in einzelnen Textpassagen der Positionen auf eine zusätzliche Vergütung hingewiesen wird.
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
E) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen.
F) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Das Formblatt Eignung (124) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 6 d EU VOB/A), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (124) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
H) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 12a EU Abs. 3 VOB/A spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM51S0

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

A) Nutzung der Vergabeplattform:
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP
herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation"
zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Rügeerfordernis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gem. § 16a EU VOB/A vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter an-sässig ist oder Eintragung in der Handwerks-rolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung zum Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A)

Mindestanforderung:
Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 6.000.000 Euro pro Jahr betragen haben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A).
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen:
- für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 EUR und
- für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000 EUR
- bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungs-summe pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch ei-ne Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A):

Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (bezogen auf die Inbetriebnahme des Gebäudes), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Mindestanforderungen:
- Mindestens drei Referenzen;

- Mindestens eine Referenz davon muss die Leistung "Herstellung Bodenplatten aus wasserundurchlässigem Beton" nachweisen.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen, die bis zu zehn Jahre (bezogen auf die Inbetriebnahme des Gebäudes) zurückliegen, berücksichtigt.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen:

Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (2F2.7) nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (2F2.8).

Hinweis:
Sollte bei Angebotsabgabe der Name des Nachunternehmers noch nicht bekannt sein, dann ist folgendes mit Angebotsabgabe zwingend anzugeben:
- Angabe, dass ein Nachunternehmer in Anspruch genommen wird (2 F2.7);
- Angabe, in welchem Leistungsbereich der Nachunternehmer tätig wird (2 F 2.7/kV).

Der Name des Unternehmers und dessen Verpflichtungserklärung (2 F2.8) muss spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen. Hierzu sind diese Angaben auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (2F2.8) abzugeben).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung (§ 6a EU Nr. 3 c) VOB/A)

Mindestanforderungen:
- Zertifizierung zum Fachbetrieb nach § 62 WHG i.V.m. § 62 AwSV;

- Anerkennung DHBV oder ähnliches bezogen auf den Fachbetrieb Holzbau;

- VDI 6023 Hygiene für Trinkwasser-Installation bezogen auf Fachbetrieb Wasser.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppe mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 6a EU Nr. 3 h) VOB/A).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Anlage 1_1 Leistungsbeschreibung_Deponie Eiterköpfe UML_Leistungsprogramm Los 2 Hochbau ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 1_2 Preisblatt ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
- Anlage 2 F1 ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 2 F2.1-2.9 ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 2 F3 ist vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 2 F4 ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 2 F6.1 ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 2 F6.2 ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 2 F7 ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen
- Anlage 3 ist mit vom Bieter auszufüllen und mit Angebot einzureichen
- Urkalkulation ist auf Anforderung des Auftraggebers, zu Zwecken der Preisprüfung einzureichen
- Anlage 4 ist unterschrieben einzureichen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung