1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Für Einzelheiten zur Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Teilnahmeanträge, die die in den Eignungskriterien aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin wird mindestens 3 und max. 5 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben oder zu modifizieren.
2. Bewerberreduzierung
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebene maximale Anzahl an Bewerbern die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin jeweils die ausgewählten und in der unten dargestellten Tabelle aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einem Punktegleichstand zwischen zwei Bewerbern entscheidet das Los.
Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Bewertungsschlüssel für Reduzierung
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 100 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen.
Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den Reduzierungskriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt.
Die bei den Reduzierungskriterien erreichten Punktzahlen werden dann gemäß der Tabelle in Ziffer II 7.1. der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren multipliziert. Der jeweilige Gewichtungsfaktor ist bei jedem einzelnen Reduzierungskriterium in der Bewertungsmatrix aufgeführt.
Bei der Bewertung des Eignungskriteriums gem. Ziffer 5.11 übt die Auftraggeberin ihren Beurteilungsspielraum - neben weiteren in dieser Bewerbungsaufforderung benannten Bewertungsaspekten - aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Sie wird dabei folgende Punktevergabe der Bewertungsskala anwenden:
Bewertungsskala:
- 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt)
- 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lö-sung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt)
- 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
- 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitreichenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
- 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in al-len Belangen erfüllt)
- 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzu-reichend erfüllt)
Die Auftraggeberin behält sich vor, Teilnahmeanträge auszuschließen, bei denen die eignungsbe-zogenen Reduzierungskriterien kumulativ nur mit insgesamt 20 Punkten oder weniger bewertet wurden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin nicht bereit ist ungenügende Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Ergebnis der Bewerberreduzierung
Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) gemäß den obigen Ausführungen zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.
Bezüglich der weiteren Ausführungen für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird aus Platz- und Übersichtsgründen auf den Punkt "Bewerberreduzierung" gemäß II Ziffer 7 der AAuffor-derung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen.