Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt im Zuge desModellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung,Congress CultureCity 2.0, den Umbau mit Aufwertung und teilweiseNeuordnung von Verkehrsflächen der folgenden Straßenzüge in derSaarbrücker Innenstadt, in Nähe der Congresshalle um das Haus Berlin:-Faktoreistraße (zw. Kohlwaagstraße und Kreisverkehr )-Kohlwaagstraße-Hafenstraße (zw. Faktoreistraße und Viktoriastraße)Die Baumaßnahme wird unter dem Namen"TP 10-11-12""geführt.
Die umzugestaltenden Verkehrsräume schließen an vielen Stellenunmittelbar an bestehende Gebäude an, somit ist die Durchführung einer vorsorglichen Beweissicherung als Bestandsaufnahme (hier:außergerichtliche Beweissicherung) angeraten.Um den Umfang der Bauarbeiten abschätzen zu können, sind Lagepläne sowie Regelquerschnitte den Unterlagen beigefügt.Ausführungszeitraum:Die Tiefbauarbeiten in den umzubauenden Bereichen startenvoraussichtlich Mitte / Ende September 2026 und finden in mehrerenBauabschnitten statt. Die Baumaßnahme findet in zeitlichemZusammenhang mit der Baumaßnahme "TP 14 - Umgestaltung undAufwertung der Viktoriastraße" statt.Die Bestandsaufnahme der Gebäude in der Viktoriastraße erfolgt über eine separate Ausschreibung.Da die Straßenzüge nicht nacheinander sondern übergreifend umgebaut werden, ist eine gestaffelte Bestandsaufnahme ungünstig.Zur groben zeitlichen Orientierung sind die Verkehrszeichen- /Bauphasenpläne beigefügt. Diese beinhalten neben den Umbaubereichen der Maßnahme "TP 10-11-12" auch die Baufelder der Maßnahme "TP 14".
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Hier wird auf das HVAS F-StB Angebotsschreiben verwiesen
Ich erkläre/ Wir erklären, dassich/wir bzw. mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden;- ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register bzw. bei der entsprechenden Kammer eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist;- eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und diese ordnungsgemäß unterhalten wird;- die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind;
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor;- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n);- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist;-ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n);- zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;- ich/wir die staatlichen bzw. behördlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere BaustellenVO, ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten;- ich/wir die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, (SGB III), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einhalten.
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 10 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 6 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 5 v. H. der Schlussrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) und einschließlich erteilter Nachträge.