Die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule (FvSS) besteht aktuell aus den Gebäudeteilen A, B, C und D.
Die Eingriffe in Bauteil A und B sind möglichst geringfügig zu halten (Baujahr 2009, 2-3-geschossig). Anpassungen / Umbaumaßnahmen beim ältesten Bauteil, Bauteil C (Baujahr 1950er Jahre, 4-geschossig, Stahlbetonskelettbauweise) sind auf das Notwendigste zu reduzieren. Die Cafeteria und der Schüleraufenthaltsraum sollen im Bauteil C im Erdgeschoss geplant werden.
Bauteil D (Baujahr späte 1970er Jahre) soll rückgebaut und am gleichen Standort der Ersatzneubau errichtet werden.
Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während der Bauphase werden sowohl bauliche als auch organisatorische Interimsmaßnahmen erforderlich. Die Planung des Abbruchs und bauliche Interimslösungen sind ebenfalls Bestandteil des Projektes.
Nachhaltigkeit
Das 4 geschossige Gebäude ist als Holz-/Holzhybridbau geplant. Bei der Materialauswahl für Konstruktion, Gebäudehülle und Innenausbau legt der Auslober Wert auf die Betrachtung des Lebenszyklus des Gebäudes. Sowohl die Herstellung der Materialien und deren Einbau als auch der Rückbau und die Möglichkeit der Wiederverwertung spielen hierbei eine Rolle. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Bauelemente ist anzustreben.
Die neuen Dachflächen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben möglichst weitestgehend als Gründächer in Kombination mit Fotovoltaikanlagen auszuführen.
Der Auslober wünscht sich im Wettbewerb zur Erreichung der Klimaziele einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb des Gebäudes. Mit der Bauweise, den Bauteilen und der Nutzungsdauer der Baustoffe sollen die CO2-Emissionen des Gebäudes nachhaltig verringert werden.
Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Nachweisführung, Koordination und Dokumentation ist von der Objektplanung unter Zuarbeit der Fachplaner zu erbringen.
Für das Bauvorhaben sind Fördermittel nach der Verwaltungsvorschrift Schulbau - VwV SchulBau
in Aussicht gestellt. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen und Unterlagen muss voraussichtlich bis zum 30.09.2026 beim Regierungspräsidium Freiburg eingehen.
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (03/2020), Projektstufe 1, Projektstufe 2 in Teilen (analog LPH 1-3 HOAI), Handlungsbereiche A-E wird ein geeignetes Büro gesucht.
Für die vollständige Projektstufe 1 sowie die anteilige Projektstufe 2 werden seitens des Auftraggebers 37,5 % des Grundhonorars nach AHO angesetzt.
Für die Berechnung des Honorarangebots ist von anrechenbaren Kosten (KG 200 bis KG 700) in Höhe von 28,0 Mio EUR (ohne MwSt.) auszugehen.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer (ab Auftragserteilung bis Fertigstellung der LPH 3 HOAI): 19 Monate.
Die Eignungskriterien dienen der Feststellung, ob ein Bieter die Grundvoraussetzungen für das Vergabeverfahren erfüllt. Erst wenn ein Bieter diese Kriterien erfüllt, wird er in die Bewertung der Angebote (unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien) einbezogen.
Die Erklärungen, Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit dem Angebot innerhalb der angegebenen Frist einzureichen. Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufgabenbeschreibung.