VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Rückfragen, anbei beantworten wir diese gerne.
1. In der Auftragsbekanntmachung steht als Abgabetermin der 25.08.2025, in Anschreiben der 30.08.2025 jeweils 10 Uhr. Welcher Termin ist korrekt?
Die Frist für die Angebotsabgabe ist am 30.08.2025 um 10:00 Uhr. Die Berichtigung der Bekanntmachung ist beantragt und wird in den kommenden Tagen erfolgen.
2. Welcher Realisierungszeitraum gilt für die Referenznachweise?
2. Es ist kein Realisierungszeitraum der Referenznachweise festgelegt. Die abgefragte Leistung in der Projektsteuerung sollte jedoch bei der Referenz bereits erfolgt sein.
3. Es scheint, dass als Grundlage für diese Ausschreibung eine Ausschreibung von Architekturleistungen kopiert wurde. Dafür spricht auch die Zeile "Verfasser/in (Architekt/in)" in den Formularen.
Die Referenzkategorie 3 "(Nachweis über die Hochwertigkeit wird über eine Wettbewerbserfolgt (alle Preise) erbracht." ist sicherlich für eine Ausschreibung von Architekturleistungen wertungsrelevant, aber für die ausgeschriebene Leistung der Projektsteuerungsleistungen sachverhaltsfremd.
3. Eine Auszeichnung bei einem Wettbewerb belegt, dass es sich bei dem Referenzprojekt um ein architektonisch hochwertiges Projekt handelt. Bei dem Objekt der Auslobung ist ebenfalls ein Objekt aus einem Wettbewerbserfolg Gegenstand. Daher wird diese Referenzkategorie abgefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wichtner
Amt für Hochbau und Gebäudemanagement
Landkreis Tuttlingen
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