Atlassian-Lizenzen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.11.2025
28.11.2025 10:00 Uhr
28.11.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MD-IT GmbH
DE311373400
Oudenarder Straße 16
13347
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@mdit.de
+49 30-800933531

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Überlassung von Atlassian-Lizenzen für 1 Jahr inklusive Support.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Atlassian Produkten. Dies beinhaltet die
Verlängerungen vorhandener Lizenzen. Die Lizenzen umfassen Confluence, Jira, Jira Service Management inkl. Plugins und Wartung (Updates, Patches etc.).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2026
31.01.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oudenarder Straße 16
13347
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Hauptkriterium

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme gemäß Anlage Angebotspreise, das nicht aus formalen oder anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE6MYD7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Beteiligung als Bietergemeinschaft und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) ist nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich.
- Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Angebot) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
- Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Angebot). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
- Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
- Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Bieter müssen ferner eine Eigenerklärung abgeben, nach der die Voraussetzungen des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 auf sie nicht zutreffen.
- Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten (§ 56 Abs. 2 bis 4 VgV).
- Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.dtvp.de/heruntergeladen werden.
- Angebote sind einzureichen über die Funktion "Angebot abgegeben" elektronisch via: www.dtvp.de/
- Es werden nur Angebot mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen.
- Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots.
- Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.

Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 18.11.2025 über die Vergabeplattform www.dtvp.de/ zu richten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

33
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt § 56 Absatz 2 und 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung ins Handelsregister: Angabe der HRB/HRA Nummer und des Registergerichts, bei dem der Bieter in das Handelsregister eingetragen ist.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung
Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind.

Mindestanforderung
Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus Tätigkeiten, die Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind.

Sofern Bewerber zur Angebotsabgabefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die verbindliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens (z.B. ein Angebot), den Bewerber im Auftragsfall mit dem geforderten Versicherungsschutz auszustatten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen
Mindestanforderungen: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die drei folgenden Merkmale vollständig erfüllt:
- Verkauf / Überlassung Atlassian-Lizenzen
- Support per Telefon und Ticket für die Atlassian-Lizenzen
- Auftragsvolumen größer Euro 250.000,00 (netto)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters.
Mindeststandard:
Der Bieter muss die Zertifizierung nach ISO 9001:2015 erfüllen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung zur Frage, ob und hinsichtlich welcher Leistungsteile eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, unter Nennung der Unterauftragnehmer; sofern dies bereits möglich ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung