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Verfahrensangaben

Spracherkennungssoftware

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MD-IT GmbH
DE311373400
Oudenarder Straße 16
13347
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@mdit.de
+49 30-800933531

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48314000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Spracherkennungssoftwarepaket

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bereitstellung einer Spracherkennungssoftware als Cloud-Lösung für die Auftraggeber. Die Software soll es den Nutzern ermöglichen, gesprochene Texte in Echtzeit in geschriebenen Text umzuwandeln. Dabei sollen verschiedene Sprachen und Dialekte unterstützt werden, um eine breite Anwendungsmöglichkeit zu gewährleisten.

Die Software muss über eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, um auch komplexe sprachliche Strukturen sowie Fachbegriffe korrekt erkennen zu können. Zudem soll sie einfach in bestehende Systeme integrierbar sein und eine benutzerfreundliche Oberfläche bieten.

Die Vergabe umfasst die Implementierung der Software, Schulungen für die Mitarbeiter der Auftraggeber sowie einen Wartungsvertrag für die regelmäßige Aktualisierung und Instandhaltung der Software.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Hauptkriterium Qualität

Hauptkriterium Qualität

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Preis
Hauptkriterium Preis

Hauptkriterium Preis

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
2.500.000,00
EUR
EUR
2.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Beteiligung als Bietergemeinschaft und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) ist nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich.
- Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Angebot) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
- Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Angebot). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
- Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
- Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Bieter müssen ferner eine Eigenerklärung abgeben, nach der die Voraussetzungen des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 auf sie nicht zutreffen.
- Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten (§ 56 Abs. 2 bis 4 VgV).
- Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.dtvp.de/heruntergeladen werden.
- Angebote sind einzureichen über die Funktion "Angebot abgegeben" elektronisch via: www.dtvp.de/
- Es werden nur Angebot mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen.
- Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots.
- Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

2

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
2.500.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

MD-IT Spracherk 2026: Spracherkennungssoftware
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

4voice GmbH
HRB11943
Mittleres Unternehmen
Industriestr. 15
96114
Hirschaid
Deutschland
DE245
vertrieb@4voice.de
09543443100
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

09.02.2026
09.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

CX2FB93FB93
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Angaben zur Rahmenvereinbarung