Gegenstand dieses Auftrages ist eine Rahmenvereinbarung für die in der Leistungsbeschreibung konkretisierte externe Beratung in den Bereichen
-Technische Beratung und Unterstützung bei Entwicklungsprojekten- und im IT-Betrieb- Unterstützungsleistungen im IT-Projektmanagement und bei der Organisation von Digitalisierung - Beratung und Unterstützung bei Informationssicherheit und IT-Security
Die Beschreibung kann der Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Beschaffung ist in drei Fachlose aufgeteilt:
Fachlos 1: Technische Beratung und Unterstützung bei Entwicklungsprojekten- und im IT-Betrieb mit einer Höchstmenge von 10.896 Personentagen aufgeteilt auf zwei Teillose. Teillos 1 hat eine Höchstmenge von 6.576 Personentagen und Teillos 2 hat eine Höchstmenge von 4.320 Personentagen.
Fachlos 2: Unterstützungsleistungen im IT-Projektmanagement und bei der Organisation von Digitalisierung mit einer Höchstmenge von 10.176 Personentagen aufgeteilt auf zwei Teillose. Teillos 1 hat eine Höchstmenge von 5.088 Personentagen und Teillos 2 hat eine Höchstmenge von 5.088 Personentagen.
Fachlos 3: Beratung und Unterstützung bei Informationssicherheit und IT-Security mit einer Höchstmenge von 9.120 Personentagen aufgeteilt auf drei Teillose. Teillos 1 hat eine Höchstmenge von 4.128 Personentagen, Teillos 2 hat eine Höchstmenge von 2.496 Personentagen und Teillos 3 hat eine Höchstmenge von 2.496 Personentagen.
In Summe ergibt sich über alle Fachlose eine Höchstmenge von 30.192 Personentagen.
Die Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung und haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
1. Bewerber können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bewerber sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe und das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, verpflichtet sich, dem Bewerber im Fall der Auftragserteilung die für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel seines Unternehmens zur Verfügung stellen und - im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - dass im Falle der Auftragserteilung gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
2. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt unter Anwendung von § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
1. Angabe der HRA/HRB Nummer und bei welchem Gericht sie ggf. in das Handelsregister eingetragen sind. Sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht (z.B. aufgrund der Rechtsform des Bewerbers) ist hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben. Handelsregisterauszüge können freiwillig als eigene Anlage zum Teilnahmeantrag beigefügt werden. 2. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang 11 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. #####Zur Nachweisführung ist das Formular "Erklärung zur Eignung" zu verwenden.
GesamtumsatzJahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist MindestanforderungDurchschnittlicher, jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist in Höhe von EUR 1.500.000 Euro netto.
Mitarbeiter / Personalentwicklung der im Rahmen dieses Fachloses beteiligten GeschäftsbereicheAnzahl Mitarbeiter, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist MindestanforderungDurchschnittliche Anzahl Mitarbeiter, bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Ablauf der Angebotsfrist in Höhe von 20 Personen.
BetriebshaftpflichtversicherungWir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. MindestanforderungDie Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pro Versicherungsjahr zweifach maximiert, betragen. Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus Tätigkeiten, die Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfall zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
ReferenzenEine Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen bezogen auf den Vergabegegenstand. Mindestanforderungen (A-Kriterien): Die Anforderungen zu C1.4.1 bis C1.4.5 müssen in der jeweils pro Kriterium angegebenen Anzahl von Referenzen für das Fachlos aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachgewiesen werden (Eintragungsmöglichkeit Referenz Nr. 1, 2 und 3). Es ist möglich, jede der genannten Mindestanforderungen durch unterschiedliche Referenzen nachzuweisen. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten in der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" nicht ausreichen, kann das Dokument mehrfach eingereicht werden und sollte in der Dateibezeichnung entsprechend eindeutig gekennzeichnet werden. Wird auf mehrere Fachlose angeboten, dürfen die Referenzen identisch sein, solange die nachfolgenden Kriterien für den jeweiligen Leistungsgegenstand des Fachloses erfüllt sind.
Erklärung über ergriffene Maßnahmen zur Gewährleistung von Informationssicherheit und ggf. implementierte Informationssicherheits-Managementsysteme im Unternehmen des Bewerbers gemäß Anlage 03, Ziff. 2.8 ; ggf. vorhandene Zertifikate können freiwillig als Anlage zum Teilnahmeantrag eingereicht werden (keine Mindestanforderung).