Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt II 2.4, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter).
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
2. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben;
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall;
6. Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
7. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen, insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
8. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter);
9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen;
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer II.2.4) "Beschreibung der Beschaffung" genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
10. Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen;
11. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse;
12. Nachweis durch die Stadt Hamburg nach §10 KampfmittelVO zugelassene Räumfirma