Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3. "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind, diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind Mehrfachbeteiligungen in unterschiedlichen Bietergemeinschaften unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen, sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
6. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
7. Bestätigung und Nachweis, dass bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 5 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges bereitgestellt wird;
8. Mindestumsatz von 10 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen; für Bewerbergemeinschaften gelten die gemeinsamen Umsatzzahlen der Bietergemeinschaft (nicht der Nachunternehmer!)
9. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
10. Erklärung über die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigten Personen des Büros/der Bietergemeinschaft; zur Qualifikation müssen pro Jahr mindestens 500 Mitarbeiter des Büros/der Bietergemeinschaft beschäftigt gewesen sein.
11. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit durch Referenzen aus den letzten 10 Jahren zu erbringen. Die jeweils als Referenz vorgestellten Planungsphasen müssen bereits erbracht sein, auch wenn das zugehörige Projekt noch nicht schlussgerechnet ist. Die nachfolgenden Referenzen sind zu erbringen.
a) eine Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit vergleichbaren Leistungen (für den Rohbau: Bau von Tunneln und Haltestellen mit innerstädtischer Trassenführung im Lockergestein, unterhalb des Grundwasserspiegels in offener und geschlossener Bauweise; für den Ausbau: Ausstattung von unterirdischen Straßenbahnsystemen nach BOStrab oder vergleichbaren Systemen) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten. Die Beauftragung als Generalplaner und/oder die Abwicklung mit modellbasierter Planung (BIM Methodik) sind gesondert hervorzuheben;
b) Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus der Liste aus Punkt a) mit Angabe des AG, einer Referenzbescheinigung des Auftraggebers, Auftragsvolumen, Baukosten, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Detailliert bedeutet, dass - soweit ausgeführt - auf die erbrachten Leistungen der unter Punkt "VI.3) zusätzliche Angaben" genannten Teilgewerke eingegangen wird.
Um gewertet zu werden, müssen die drei Referenzen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Planung von Ingenieurbauwerken, Tunneln und/oder unterirdischen Haltestellen, mit überwiegend innerstädtischer Trassenführung im Lockergestein, unterhalb des Grundwasserspiegels in offener und/oder geschlossener Bauweise. Die drei Referenzen müssen mindestens einmal die offene Bauweise und die geschlossene Bauweise mittels Tunnelbohrmaschine (Durchmesser > 5,0 m) enthalten. Die drei Referenzen müssen mindestens ein Projekt enthalten, bei dem auch eine unterirdische Haltestelle geplant wurde. Die Planungsleistungen müssen aus den Phasen Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungsplanung stammen. Es ist nachzuweisen, dass jedes der drei Schlüsselgewerke aus Punkt "VI.3) zusätzliche Angaben" (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen Schiene und Tragwerksplanung) mindestens bei einem der drei Referenzprojekte in Eigenleistung ausgeführt wurden.
c) BIM-spezifische Eignungskriterien:
Es sind drei Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren detailliert darzustellen, bei denen modellbasiert (BIM-Methodik) geplant wurde.