Die HOCHBAHN beabsichtigt, die U-Bahn-Linie U4 von der Haltestelle Elbbrücken über die Norderelbe, den Grasbrook und den Moldauhafen in Richtung Süden zu verlängern. Diese Verlängerung gliedert sich in die Abschnitte Unterführung Norderelbe, Stahlviadukt Am Moldauhafen, Brücke über den Moldauhafen einschl. Haltestelle und Technikgebäude sowie Unterführung Dessauer Straße. Für die Baumaßnahme ist die geodätische Beweissicherung durchzuführen und das Grundlagennetz zu erstellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist
1. die Erstellung eines Grundlagenetzes für das U4 Grasbrook-Projekt beginnend nördlich an der U-Bahnhaltestelle Elbbrücken bis in den Bereich südlich der Sachsenbrücke.
2. die geodätische Beweissicherung für die im möglichen Einflussbereich der U-Bahnbaumaßnahme liegenden Gebäude und baulichen Anlagen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Das nach den Verhandlungen eingegangene Angebot mit dem niedrigsten Preis soll beauftragt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag / die Aufträge auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, müssen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag über das DTVP-Vergabeportal einreichen. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind formlos und vollständig mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den in dieser Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen sind nach der dort genannten Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstelle der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Nach Ermessen des Auftraggebers können nach Maßgabe des § 51 Abs. 2,3 SektVO einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 5 GWB.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 bis 9 GWB.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB.
Gemäß § 123 Abs. 4 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 4 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 5 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 7 GWB.
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 8 GWB.
01 Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1 Mio. EUR und für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von mindestens1 Mio. EUR bestehen. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
02 Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister. Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.
03 Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers durch Vorlage einer Auflistung der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die der Bewerber erbracht hat und vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind. Leistungen, die vor 2021 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet.
04 Zusätzlich zu der vorgenannten Auflistung der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit hieraus ein konkretes Referenzprojekt, das mit der zu vergebenden Leistung auch hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar ist, detailliert mit Benennung der selbst ausgeführten Leistungen darzustellen. Jeweils mit Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, des Gesamthonorars und des Eigenanteils.
05 Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, dass für die ausgeschriebene Leistung qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen, jeweils aufgeteilt nach Berufsgruppen.
06 Der Bewerber muss im Auftragsfall qualifiziertes und deutsch sprechendes Schlüsselpersonal einsetzen (Projektleiter:in und Stellvertreter:in). Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. HINWEIS FÜR DAS ANGEBOT: Für dieses eingesetzte Schlüsselpersonal ist jeweils mit dem Angebot ein abgeschlossenes einschlägiges Studium sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Weiterhin sind mit dem Angebot für das vom Bieter für die Ausführung des Auftrags vorgesehene Schlüsselpersonal geeignete Nachweise, wie z. B. der Lebenslauf und entsprechende Referenzbescheinigungen vorzulegen.
07 Es dürfen grundsätzlich keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
08 Der Bewerber darf kein russischer Staatsangehöriger und auch keine natürliche oder juristische Person gemäß beigefügter Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sein. Vorlage der beigefügten und vom Teilnehmer ausgefüllten und rechtsverbindlich signierten Eigenerklärung zur Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Siehe beigefügte zusätzliche Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallerklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht jeweils mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.