Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.