Kabelverlegung im gesamten U-Bahn Bereich der Hamburger Hochbahn
Im Bereich der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) sollen, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, Kabelverlegearbeiten mit den zugehörigen Installationen durchgeführt werden.Die Leistungen umfassen u.a.
Verlegen von: - beigestellten Steuerkabel - beigestellten Signalkabel - beigestellten Bahnstromkabel - Niederspannungskabel - beigestellten Mittelspannungskabel - beigestellten LWL-Kabel - beigestellten Funktionserhaltkabeln E30 - Lieferung und Montage von Muffen und Endverschlüssen - Lieferung und Montage von Kabelführungen - Montage und Demontage sowie Transport von Kabeln, Kabelführungen - Montage und Demontage von Weichenheizungselementen mit zugehörender Elektroinstallationsarbeiten - Montage von Beleuchtungsmasten mit zugehörender Elektroinstallationsarbeiten
U-Bahn Netz Großraum Hamburg
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Es werden nur qualifizierte Bewerber aufgefordert, die die Mindestbedingungen erfüllt haben. Nach erfolgter Ausschreibung wird mit den wirtschaftlichsten Bietern verhandelt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach§ 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden einmalig durch den AG nachgefordert.
Analoge Situation wie eine Insolvenz nach nationalem Recht: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB
Betrug: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 GWB
Korruption: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 - 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB
Zahlung von Steuern: Gemäß§ 123 Abs. 4 GWB
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß§ 123 Abs. 4 GWB
Verletzung von umweltrechtlichen Pflichten: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verletzung von Pflichten auf dem Gebiet des Sozialrechts: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verletzung von arbeitsrechtlichen Pflichten: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Insolvenz: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Insolvenz: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWBLiquidatorisch verwaltetes Vermögen: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Die Geschäftstätigkeit ruht: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Schuldig gemacht wegen schwerer Berufsverfehlung: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern, die auf Wettbewerbsverzerrung abzielen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 4GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme am Vergabeverfahren: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 6GWB
Vorzeitige Kündigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Schuldig der Falschdarstellung, Zurückhalten von Informationen, Unfähigkeit zur Bereitstellung erforderlicher Unterlagenund Erhalt vertraulicher Informationen über dieses Verfahren: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB
1.Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium)2.Kopie Auszug Gewerbezentralregister -nicht älter als 12 Monate, (Ausschlusskriterium)3.Bescheinigungen jeweils nicht älter als 12 Monate des Finanzamtes, als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, und Abgaben,(Ausschlusskriterium);4.Bescheinigungen jeweils nicht älter als 12 Monate) der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);5. Bescheinigungen jeweils nicht älter als 12 Monate) der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);6.Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß§ 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);7.Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gern.§ 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium)8. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES Rates vom 08.April 20229.Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR pro Schadensfall, (Ausschlusskriterium)10. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und Polier) eingesetzt wird, (Ausschlusskriterium).
1. Nachweis der Errichtung von mindestens 5 Weichenheizungsanlagen in den letzten 3 Jahren. 2. Nachweis der Errichtung von mindestens 5 Niederspannungsanlagen in den letzten 3 Jahren. 3. Nachweis von mindestens 20 Monteuren und 4 Obermonteuren im Unternehmen. 4. Nachweis von mindestens 4 Ingenieure/Elektro-Meistern im Unternehmen. 5. Nachweis von mindestens 4 realisierten Baumaßnahmen im Bahnbereich mit einem Volumen von mindestens 500.000,- EUR in den letzten 3 Jahren. 6. Nachweis von mindestens 4 realisierten Baumaßnahmen im Starkstrombereich mit einem Volumen von mindestens 500.000,- EUR in den letzten 3 Jahren.
siehe beigefügte ZVB des Auftraggebers.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallerklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht jeweils mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
siehe beigefügte ZVB des Auftraggebers