Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von bis zu 150 Stadtbussen für den Betrieb mit HVO100 gem. DIN 15940 zur Sicherung der Einsatzfähigkeit in Krisenfällen durch die Hamburger Hochbahn AG. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, die sich voraussichtlich zu gleichen Teilen auf Solo- und Gelenkbusse verteilen. Bieter sind berechtigt, Angebote für eines oder für beide Lose abzugeben.
Die anzubietenden Busse müssen über einen Verbrennungsmotor verfügen, der mindestens dem Abgasstandard der Euro-6-Abgasnorm entspricht, und für den Betrieb mit HVO100 gemäß DIN EN 15940 geeignet sein.
Die anzubietenden Fahrzeuge müssen als Stadt-Linienomnibus in Anlehnung an die VDV-Schrift 230 für den Einsatz im Liniennetz des Auftraggebers geeignet sein und u.a. die folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen: - Fahrzeuglänge: ca. 12m als Solo- und ca. 18m als Gelenkbus- Fahrzeuglebensdauer: mindestens 15 Jahre- Antrieb mit Verbrennungsmotor mit Abgasnorm mindestens EURO-VI- Wandler-Automatikgetriebe - Solobus: 3-Fahrgasttüren/ Gelenkbus: 4-Fahrgasttüren - Niederflurausführung- Diagnosemöglichkeit und Fehlerspeicher für alle elektronischen Systeme auch ohne aktive Internetverbindung- Klimatisierung in Anlehnung an VDV-Schrift 236- Betriebsstofffreigabe für HVO100 DIN EN 15940 für den Verbrennungsmotor
Der Rahmenvertrag kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Erfüllungsort ist einer der Hamburger HOCHBAHN Betriebshöfe in Hamburg
Erfüllung der geforderten Kriterien aus dem Lastenheft
Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien
- Anschaffungskosten- Betriebskosten / LCC - Verhandelbare Vertragseckpunkte
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte es aus Sicht der Vergabestelle notwendig sein, kann für alle Teilnehmer die Frist verlängert und Bieterunterlagen nachgereicht werden.
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu sind eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der beiden Krankenkassen vorzulegen, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Bewerber haben eine aktuelle und positive Bankerklärung einzureichen, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
Bewerber haben eine Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice einzureichen, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Umwelt-/Produkthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 10.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden und mindestens 10.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden verfügen muss.
Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden. In mind. einem der vergangenen drei Geschäftsjahre müssen Bewerber einen Gesamtumsatz von mindestens 30 Mio. EUR erzielt haben.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie im Zeitraum 2023 bis 2025 insgesamt mindestens 300 Stadtbusse, unabhängig von der Antriebsart geliefert haben, die in Deutschland zugelassen wurden, und von denen mindestens 100 Fahrzeuge über einen Antrieb mit Verbrennungsmotor verfügten.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den Jahren 2023 bis 2025 mindestens zwei Referenzprojekte zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt haben, in denen ihr Unternehmen Stadtbusse hergestellt hat und im Rahmen der Projektabwicklung mit einer Niederlassung, einer Servicewerkstatt oder einem autorisierter Servicepartner in Deutschland für allgemeine Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung stand.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass sie über die für die Ausführung der in der Ausschreibung beschriebenen Tätigkeit notwendige Personalstärke verfügen. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung sind anzugeben. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Bewerber haben eine Qualitätszertifizierung nach DIN 14001, EMAS oder vergleichbar vorzulegen.
Innerhalb von 30 Tagen netto 95 % des Gesamtfestpreises je Fahrzeug nach dessen erfolgreicher Endabnahme
5 % des Gesamtfestpreises je Fahrzeug nach Ablauf der vertraglich vereinbarten allgemeinen Gewährleistungsfrist, ablösbar gegen eine kostenlose unbefristete Gewährleistungsbürgschaft je Abrufposition der Bestellung für den AUFTRAGGEBER
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine selbst erstellte und von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, - in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
gemäß Auftragsunterlagen