Alle genannten Nachweise / Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag nummeriert und in nachfolgend genannter Reihenfolge einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Eigenerklärungen sind zu unterschreiben.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Die Auszüge dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§123 + 124 vorliegen.
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. .
4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigten versichert sind, zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.