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Verfahrensangaben

Straßenplanung

VO: SektVO Vergabeart: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.12.2028 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG
DE811239681
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Einkauf U5
einkaufU5@hochbahn.de
+49 000000
+49 40 3288 81 2054

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 4042823-1690
+49 4042792-3080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71311210-6
71311220-9
71240000-2
71322500-6
71410000-5
34922000-6
34992200-9
34996000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen des Neubaus der U-Bahn Linie U5 werden Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, um die neu hergestellten Bauwerke in den Straßenraum einzupassen. In diesem Zuge wird der bestehende Straßenraum zudem den zukünftigen Ansprüchen hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung angepasst.
Die übergeordneten Ziele hierfür sind unter anderem die Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr (MIV), die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radverkehrsinfrastruktur sowie ein erhöhter Fokus auf Grünanlagen und wassersensibler Straßenraumgestaltung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Neben der Gestaltung im unmittelbaren Umfeld von HOCHBAHN-Bauwerken wurden auch übergeordnete, abschnittsübergreifende Achsen herausgearbeitet, welche ganzheitlich in Form integrierter Verkehrskonzepte (IVK) im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende betrachtet und umgestaltet wurden. Hierfür war eine engmaschige Zusammenarbeit von Straßenverkehrs-, Stadt- und Landschaftsplanenden sowie den zuständigen Behörden erforderlich.
Die IVKs stellen keine exakte Vorgabe für die Ausführung des straßenbaulichen Entwurfs dar, sondern eine prinzipienhafte Lösung für eine zeitgemäße und problemgerechte Gestaltung im Sinne der Neuaufteilung des Verkehrsraums zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten und der qualitativen Entwicklung des öffentlichen Raumes. Bestandteile dessen sind u.a. Baumpflanzungen, Flächen für die Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser bei entsprechendem Raumpotenzial sowie die Sicherung und Entwicklung von Freiraum- und Aufenthaltsqualität in den Straßennebenflächen.
Für Bauwerke außerhalb der IVKs ist eine Wiederherstellung des Bestandes unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien im direkten Umfeld der geplanten Haltestellen vorgesehen. Auch hierbei sind die zukünftigen Ansprüche hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung zu berücksichtigen.
Für die Bearbeitung sind insbesondere folgende Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung als planungsrechtliche Grundlage berücksichtigt:
- Technische Regeln für Arbeitsstätten. Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR 5-2)
- Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV St-Hmb 09 Fassung 11-17)
- Richtlinien für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege; RAS-LP 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahme
Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können.
Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab Januar 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Zusätzliche Angaben

I ) Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen

Diese ergänzenden Qualifizierungskriterien gelten nur für Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften und/oder Qualifizierungsanträge unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern.
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G.1) QUALIFIZIERUNGSANTRÄGE VON ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTEN - ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTSERKLÄRUNG
Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Antragstellergemeinschaft (AGM) ist zwingend von jedem Mitglied der AGM eine AGM-Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Kurzbezeichnung der AGM,
- Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
- Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der AGM,
- Benennung des bevollmächtigten Vertreters der AGM,
- Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der AGM während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
- Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- Erklärung, dass alle Mitglieder der AGM im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist zwingend der VORDRUCK IN TEIL G, G.1 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN
Ein Antragsteller/eine Antragstellergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "E" beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "F" beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als "Eignungsverleiher".
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler - die nicht Mitarbeiter des Antragstellers / des Mitglieds einer Antragstellergemeinschaft sind - und die z.B. als Fachkräfte benannt werden, sind Eignungsverleiher.
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G.2) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN / VERZEICHNIS
Es ist anzugeben, ob sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt.
Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft der Eignungsverleiher bereit mit dem Qualifizierungsantrag namentlich bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Dies hat in einem Verzeichnis der Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher zu erfolgen.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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G.3) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN / VERZEICHNIS
Es ist anzugeben, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt.
Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich:
- Der Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Unterauftragnehmer sind - soweit bereits bekannt -einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Qualifzierungsformular zu benennen.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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G.4) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN
Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller / der Antragstellergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren) tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Das gilt
- sowohl für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der der Eignungsanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "E" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt,
- als auch für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignungsanforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "F" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt.
Stützt sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Antragstellers oder der Antragstellergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung - im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren - entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.4 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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II ) Regelungen zur Kontinuität des Zusammenschlusses von Unternehmen vom Qualifizierungsantrag (Antragstellergemeinschaften und/oder Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer) über Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems bis zur möglichen Auftragserteilung

(1)
Es ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und nachfolgenden Kriterien zulässig, dass an einem Qualifizierungsantrag mehrere Unternehmen / juristisch selbstständige Personen beteiligt sind. Dabei es unter vorstehenden Maßgaben sowohl eine Antragstellergemeinschaft als auch die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern. Die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern kann sowohl für (Einzel)Antragsteller als auch durch eine Antragstellergemeinschaft erfolgen. Vergleiche hierzu insgesamt schon unter I).
(2)
Erfolgt auf den eingereichten Antrag hin eine Qualifizierung, gilt die Qualifizierung AUSSCHLIEßLICH für die Konstellation der Unternehmen, die im Qualifizierungsantrag angegeben wurde. Das hat für Vergabeverfahren, die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystem durchgeführt werden, folgende Konsequenzen:
(a) Angebote von einer Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft identisch sind mit den Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft, die qualifiziert ist.
(b) Sind in einem Qualifizierungsantrag Eignungsverleiher angegeben worden, sind diese grundsätzlich zwingend im Rahmen der Angebotserstellung verbindlich zuzusagen. Ein Austausch durch andere Eignungsverleiher ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(c) Klarstellend: Angebote von Bietergemeinschaften sind in Vergabeverfahren auch dann nicht zulässig, wenn zwar jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für das Qualifizierungssystem qualifiziert hat, jedoch keine Qualifizierung für die Gemeinschaft / den Zusammenschluss der Unternehmen der Bietergemeinschaft existiert.
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Ergänzend wird hierzu auch auf auch Ziffer 6.2 Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3M6SG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergänzende detaillierte Verfahrensbedingungen enthält das Dokument Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).
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Qualifizierungskriterien
(0) Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare (*)
und Angabe für welche(n) Leistungsbereich(e) der Qualifizierungsantrag gilt
Es werden ein Qualifizierungsformular [QF] und weitere Formulare zur Verfügung gestellt. Ein Zulassungsantrag [QA] ist zwingend unter Verwendung dieser Formulare zu erstellen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nähere Vorgaben siehe Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem.
Dieses Qualifizierungssystem ist in Leistungsbereiche aufgeteilt (vgl. § 48 Abs. 8 Satz 2 SektVO). Es handelt sich dabei um die folgenden neun Leistungsbereiche:
Leistungsbereich 1: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 1-4 der HOAI
Leistungsbereich 2: Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 5-6 der HOAI
Leistungsbereich 3: Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 8 der HOAI
Leistungsbereich 4: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne)
Leistungsbereich 5: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife
Leistungsbereich 6: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen
Leistungsbereich 7: Bauvorbereitung in der Straßenplanung
Leistungsbereich 8: Bauüberwachung im Straßenbau
Leistungsbereich 9: Städtebaulich freiraumplanerische Begleitung
Unter Ziffer 5.1.9 wird eindeutig bezeichnet, welche Eignungskriterien für welchen der Leistungsbereiche gelten.
Mit dem Qualifizierungsantrag ist eindeutig zu benennen, auf welchen / welche Leistungsbereich(e) sich der Antrag bezieht. Diese Erklärung ist nur durch den Antragsteller bzw. bei Antragstellergemeinschaften (AGM) vom Bevollmächtigten der AGM vorzunehmen. Hierfür ist der Vordruck gemäß Formular Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag.
A) Erforderlich: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen des QA gemäß Teil A QF (*)
B) Angaben zum Unternehmen, vgl. Teil B TNF (*)
B.1) Erforderlich sind Angaben zum eigenen Unternehmen gemäß Teil B QF.
B.2) Für die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister gilt Ziffer 5.1.9, B.2) EU-Auftragsbekanntmachung.
C) Es gelten Ausschlussgründe gemäß Ziffer 2.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung
[Abfrage in Teil C TNF]
D) Verarbeitung personenbezogener Daten & Vertraulichkeit (*)
[vgl. Teil D TNF]
Vorzulegen ist
D.1) Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Vordruck)
D.2) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (Vordruck)
E-F) Es gelten Eignungskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung
[Abfrage in Teil E bis F QF nebst Anlagen]
G) Ergänzende Teilnahmekriterien für QA unter Einbindung mehrerer Unternehmen
[vgl. Teil G QF]
Für QA von Antragstellergemeinschaften und/oder unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern: Ergänzenden die Qualifizierungskriterien unter Ziffer 5.1.6 I) EU-Auftragsbekanntmachung.
H) Erforderlich ist: Verbindliche Erklärung zur Einreichung gemäß Teil H QF (*)
I) Verbindliche Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
Von einem Antragsteller oder im Falle des QAs einer Antragstellergemeinschaft von dem Bevollmächtigten der AGM ist die verbindliche Erklärung zur Einreichung eines QAs (Vordruck) einzureichen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben:
C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB
C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB
C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG
C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Kriterium B.2) Eintragung in das Handelsregister

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Namen 5.1.9 Eignungskriterien zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
(1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL B, B.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
(2) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet, dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister, ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
zu a) (1) Erklärung, unter welcher Nummer die Eintragung bei welchem Registergericht bzw. welcher für das Register zuständigen Stelle erfolgt ist.
c) GEFORDERT VON:
- Einzelbewerbern
- Jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
- Eignungsverleihern
- bereits benannten Unterauftragnehmern

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Kriterium E.1) Umsatzzahlen

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto), jeweils einschließlich des Durchschnittswerts über die letzten drei Geschäftsjahre.
Falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, ist die
Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres in dem hierfür vorgesehenen Feld des
Formulars anzugeben.
Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds separat anzugeben.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des
Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Kriterium E.2) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
(1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
(2) Auf besonderes Verlangen: Bestätigung des Versicherungsgebers.
b) GEFORDERTE ANGABEN
(1) Eigenerklärung
Eigenerklärung - über das Vorliegen - oder die Möglichkeit des Abschlusses (im Auftragsfall) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit unter Angabe der Deckungssummen, separat ausgewiesen jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden.

(2) Auf Verlangen: Versicherungsbestätigung
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers ist
- eine Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer ausreichenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
- oder eine Erklärung des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss (im Auftragsfall) einer entsprechenden Versicherung
- oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen.
(3) Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft
Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft muss der Nachweis gemäß (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für jedes Mitglied der Antragstellergemeinschaft separat erfolgen
ODER
es muss ein Nachweis entsprechend (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für die Antragstellergemeinschaft als juristische Person erbracht werden.

Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 1-4 der HOAI - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.1 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.1 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
Alle der nachfolgenden Leistungseigenschaften müssen erfüllt sein.
(2.1.) Planungsleistungen für Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen:
(2.1.1) Grundlagenermittlung entsprechend Lph. 1 HOAI 2013
(2.1.2) und Vorplanung entsprechend Lph. 2 HOAI 2013
(2.1.3) und Entwurfsplanung entsprechend Lph. 3 HOAI 2013
(2.1.4) und Genehmigungsplanung entsprechend Lph. 4 HOAI 2013
(2.2.) Leistungsumfang in den Planungsleistungen gemäß (2.1) (alle Punkte müssen erfüllt sein):
(2.2.1) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 1-4 HOAI 2013.
(2.2.2) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) beinhaltete
(2.2.2.1) die Planung von Straßenentwässerungsanlagen
(2.2.2.2) einschl. Erarbeitung
(2.2.2.2.1) von Sanierungskonzepten für Trummen
(2.2.2.2.2) auf Grundlage von Trummenuntersuchungen
(2.2.2.2.3) und Trummenanschlussleitungen
(2.2.2.2.4) auf Grundlage von Trummenuntersuchungen
(2.2.3) Planverschickungsverfahren bzw. entsprechenden Genehmigungsverfahren
(2.2.4) Erstellen von Abwägungsvermerken
(2.2.5) Abstimmen von Abwägungsvermerken
(2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) mussten
(2.3.1) Entweder unter Anwendung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) erbracht worden sein
(2.3.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 5-6 der HOAI- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.2 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 2 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.2 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1.) Planungsleistungen für Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen:
(2.1.1) Ausführungsplanung entsprechend Lph. 5 HOAI 2013
(2.1.2) Erstellung der Vergabeunterlagen entsprechend Lph. 6 HOAI 2013
(2.2.) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 5-6 HOAI 2013.
(2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) mussten
(2.3.1) Entweder unter Anwendung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) erbracht worden sein
(2.3.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist

(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. )
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen.
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gem. (2) erstellt wurden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 8 der HOAI - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 3
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.3 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 3 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.3 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1.) Planungsleistungen / Bauoberleitung für Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen
(2.1.1) Objektüberwachung entsprechend Lph. 8 HOAI 2013
(2.2.) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 8 HOAI 2013
(2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) mussten
(2.3.1) Entweder unter Anwendung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) erbracht worden sein
(2.3.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist.
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen.
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER die Abnahme der Bauleistungen durch den Straßenbaulastträger.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.4) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 4
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
.
DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.4 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 4 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.4 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.4) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 4 (c) MINDESTSTANDARDS)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.4) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 4
(FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS)

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1.) Erstellung einer verkehrsabhängigen Steuerung
(2.1.1) inklusive Buspriorisierung und Festzeitsteuerung
(2.1.2) inklusive Schaltunterlage
(2.1.3) und inklusive LSA-Lageplan
(2.2.) für
(2.2.1) einen Bauzustand an einem Knotenpunkt mit mind. 4 Knotenpunktzufahrten
(2.2.2) UND Endzustand an einem Knotenpunkt mit min. 4-Knotenpunktzufahrten
(2.3.) und mit einer werktäglichen Gesamtverkehrsbelastung von mind. 40.000 Kraftfahrzeuge
(2.4.) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste
(2.4.1) Entweder der Leitfaden für die Bearbeitung von Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg
(2.4.2) oder das jeweils lokal geltende Regelwerk angewendet worden sein, wobei das Regelwerk in der Komplexität vergleichbar sein muss mit dem Leitfaden für die Bearbeitung von Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg
(2.5.) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste außerdem
(2.5.1) Entweder das Programm LISA+ der Schlothauer und Wauer AG
(2.5.2) oder ein vergleichbares Programm
für die Bearbeitung der Verkehrstechnik verwendet worden sein
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER die Übergabe mindestens einer fertigen verkehrsabhängigen Steuerung inklusive Schaltunterlage und LSA-Lageplan an den Referenzauftraggeber gemäß den Anforderungen von (2.1) bis (2.5).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.5) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 5
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
.
DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.5 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 5 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.5 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.5) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 5 (c) MINDESTSTANDARDS)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.5) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 5
(FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS)

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1.) Planungsleistungen in der Sielplanung in Bezug auf folgende Planungsphasen
(2.1.1) Grundlagenermittlung
(2.1.2) Erstellung von Vorplanung
(2.1.3) Erstellung von Entwurfsplanung
(2.1.4) Erstellung von Genehmigungsplanung
(2.2.) Planungsleistungen in der Leitungstrassenplanung in Bezug auf folgende Planungsphasen:
(2.2.1) Grundlagenermittlung
(2.2.2) Erstellung von Vorplanung
(2.2.3) Erstellung von Entwurfsplanung
(2.2.4) Erstellung von Genehmigungsplanung
(2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) musste die Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs- und Berechnungsunterlagen. Hierzu zählt mindestens:
(2.3.1) Anfragen von Siel- & Leitungsbestandunterlagen von sämtlichen Leitungsträgern
(2.3.2) Erstellen von Leitungsbestandsplänen auf Grundlage der Bestandsunterlagen aus (2.1.1.1)
(2.3.3) Erstellen von Leitungstrassenplanungen
(2.3.4) einschl. Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Besprechungen mit den Leitungsträgern und allen an Planung und Bau beteiligten Instanzen
(2.3.5) Einholen von Trassenanweisungen
(2.4.) Die Planungsleistungen nach (2.1) bis (2.3) mussten
(2.4.1) Entweder unter Anwendung des Leistungsbild Leitungstrassen gemäß Anlage VV-Bau Hamburg (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem)
(2.4.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Leistungsbild Leitungstrassen gemäß Anlage VV-Bau Hamburg (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem) ist.
(2.4.3) Und unter Anwendung des Hamburg Normierungskatalog (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem)
(2.4.4) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburg Normierungskatalog (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem) ist.

(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. )
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen.
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gem. (2) erstellt wurden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.6) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 6
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.6 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 6 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.6 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.6) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 6 (c) MINDESTSTANDARDS)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.6) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 6 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS)

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1.) Planungsleistungen für Sielbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen
(2.1.1) Ausführungsplanung
(2.1.2) Erstellung der Vergabeunterlagen
(2.2.) Planungsleistungen für Leitungsbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen
(2.2.1) Ausführungsplanung
(2.2.2) Erstellung der Vergabeunterlagen
(2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) musste die Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs- und Berechnungsunterlagen. Hierzu zählt mindestens:
(2.3.1) die Erstellung einer ausführungsreifen Planung,
(2.3.2) die Erstellung vollständiger Vergabeunterlagen, z.B.: Ausführungszeichnungen, Detailzeichnungen, technische Berechnungen, Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Erläuterungsberichte, Mengenermittlungen und Kostenkontrollen)
(2.3.3) die Bauvorbereitung und Bauablaufplanung
(2.3.4) die Durchführung von Besprechungen und Abstimmungen mit Behörden sowie sämtlichen an Planung und Bau beteiligten Instanzen
(2.4.) Koordination und Integration von Leitungsverlegearbeiten in der Bauphase der Leitungsunternehmen
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. )
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen.
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER Die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gemäß (2) erstellt wurden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.7) Unternehmensreferenzen: Bauvorbereitung in der Straßenplanung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 7
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
.
DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.7 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 7 BEANTRAGT WIRD.
.
a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.7 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1.) Bauvorbereitungsplanung für Straßenbaumaßnahmen, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein musste
(2.1.1) Erstellung und Abstimmung sämtlicher für die Bauvorbereitung erforderlichen Unterlagen und Berechnungen. Hierzu zählen mindestens:
(2.1.1.1) Erstellen von Bauphasen- und Verkehrsführungsplänen
(2.1.1.2) einschl. Umleitungsstrecken während der Bauzeit
(2.1.2) sowie Koordinierung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Besprechungen und Abstimmungen. Hierzu zählen mindestens:
(2.1.2.1) Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Verkehrsbesprechungen
(2.1.2.2) sowie Abstimmungen mit allen an Planung und Bau beteiligten Instanzen
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. )
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen.
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER Die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gemäß (2) erstellt wurden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.8) Unternehmensreferenzen: Bauüberwachung im Straßenbau - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 8
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.8 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 8 BEANTRAGT WIRD.
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a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.8 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)) Gefordert ist:
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.8) Unternehmensreferenzen: Bauüberwachung im Straßenbau - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 8 (c) MINDESTSTANDARDS)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.8) Unternehmensreferenzen: Bauüberwachung im Straßenbau - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 8 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS)

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1) Objekt-/Bauüberwachung für Straßenbaumaßnahmen analog zu LPH 8 HOAI, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten:
(2.1.1) Im Leistungsumfang entsprechend den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen analog zu Anlage 13.1 LPH 8 HOAI 2013. Hierzu zählen mindestens:
(2.1.1.1) Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Regelterminen mit allen an Planung und Bau beteiligten Instanzen
(2.1.1.2) Baubegleitende Abstimmungen und Prüfungen mit allen am Bau beteiligten Instanzen, hierzu gehören mindestens:
(2.1.1.2.1) Unterstützen beim Einholen von straßenverkehrsbehördlichen und/oder straßenbaubehördlichen Anordnungen
(2.1.1.2.2) Material-/Eigenschaftsprüfungen, Lieferscheine, Einbautemperaturen bei bit. Materialien
(2.1.1.2.3) Einbauüberwachung bzw. Fertigstellungskontrolle
(2.1.2) Durchführen von (Teil-)Abnahmen und (Teil-)Freigaben
(2.1.3) Prüfung und Freigabe von Abschlags- & Schlussrechnungen sowie zugehörigen Aufmaßen
(2.1.4) Nachtragsmanagement
(2.1.4.1) Erfassung, Prüfung und Freigabe von Nachträgen
(2.1.4.2) Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Nachtragsverhandlungen
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt im übergeordneten Straßennetz mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto
(3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER die Abnahme der Bauleistungen durch den Straßenbaulastträger

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.9) Unternehmensreferenzen: Städtebaulich- freiraumplanerische Begleitung- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 9
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
.
DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.9 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 9 BEANTRAGT WIRD.
.
a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als zwei Referenzen zu dem Kriterium FR.9 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)):
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.


FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.9) Unternehmensreferenzen: Städtebaulich- freiraumplanerische Begleitung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 9 (c) MINDESTSTANDARDS)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.9) Unternehmensreferenzen: Städtebaulich- freiraumplanerische Begleitung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 9 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS)

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1) Städtebaulich-freiraumplanerische Begleitung einer Planung, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten:
(2.1.1) Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs- und Gestaltungsunterlagen. Hierzu zählen mindestens:
(2.1.1.1) Beurteilung von vorhandenen und zukünftigen Straßenräumen vor dem Hintergrund sich ändernder Randbedingungen und Integration in den Stadtraum. Beispiele:
- Geänderte Erreichbarkeiten für ÖPNV, MIV, Radverkehr, Fußverkehr
- Geänderte Nutzung von angrenzenden Gebäuden
- Standortsuche für B+R-Anlagen, Fahrradparkhäuser
ODER
(2.1.1.2) Planerische Begleitung und Bewertung von Baumfällungen
ODER
(2.1.1.3) Planerische Begleitung und Bewertung von Baumneupflanzungen
ODER
(2.1.1.4) Konzeptionierung von wassersensibler Straßenraumgestaltung. Beispiele:
- Blau-Grüne-Infrastruktur (BGI)
- Klimaangerpasste Infrastruktur (KAI)
ODER
(2.1.1.5) Abstimmung stadt- und landschaftsplanerischer Belange mit sämtlichen an Planung und Bau beteiligten Instanzen
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) im übergeordneten Straßennetz
(3.3) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.4) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen.
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gem. (2) erstellt wurden.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Kriterium FP.1) Allgemeine Beschäftigenzahlen / Personalbestand

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
zu b.1)
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL F, FP.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
zu b.2) Selbst erstelltes Organigramm mit den unter b.2 geforderten Angaben.
b) GEFORDERTE ANGABEN:

(1) Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten / zum jahresdurchschnittlichen Personalbestand in den letzten drei Kalenderjahren, jeweils gesamt und jeweils bezogen auf Expert*innen für folgende Tätigkeiten:
Straßenverkehrsplanung, Verkehrstechnik, Leitungstrassenplanung, und Sielplanung/Wasserwirtschaft. Zu den Beschäftigten in diesem Sinne zählen auch Inhaber. Die Angabe hat separat je Jahr zu erfolgen und es ist der Durchschnitt über die angegebenen Jahre anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Kalenderjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben.
(2) Organigramm des Unternehmens, aus dem die aktuellen unternehmenseigenen Fachabteilungen / Abteilungen zur Wahrnehmung von Fachaufgaben hervorgehen, insbesondere mit Blick auf Fachabteilungen, in denen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
Straßenverkehrsplanung, Verkehrstechnik, Leitungstrassenplanung, und Sielplanung/Wasserwirtschaft. Anzugeben ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden je Fachabteilung. Sofern die Abteilungsbezeichnungen für außenstehende nicht selbsterklärend sind, sind Erläuterungen beizufügen. Das Organigramm muss dem Ziel gerecht werden, dass die Vergabestelle einschätzen kann, ob und welche Fachabteilungen für die Aufgaben der Leistungsbereiche 1 bis 9 (siehe Ziffer 2.1.4, (0)) vorhanden sind.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

siehe Ziffer 5.1.6 EU-Bekanntmachung

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung