Die HOCHBAHN möchte ihren Kund*innen den bestmöglichen Kundenservice bieten und die Mitarbeiter*innen bei ihrer Arbeit so unterstützen, dass sie effizient und auskunftssicher agieren können. Hierfür soll eine zentrale Anwendung, das 360°-Cockpit, weiterentwickelt werden. Die Anwendung soll für verschiedene Stakeholder innerhalb der HOCHBAHN sowie ggf. für ausgewählte Vertriebsanwendungen die zentrale Quelle für Kunden- und Vertragsdaten darstellen.
Die hier ausgeschriebene Leistung für die Phase H2 beinhaltet die Fortführung der Software-Entwicklung aus den vorherigen Phasen.
Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwei weitere Jahre
Erfahrung der Mitarbeiterprofile in den gegebenen Themen
Fragenkatalog "agiles Selbstverständnis"SupportkonzeptLeistungskonzept
Preis
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte es aus Sicht der Vergabestelle notwendig sein, kann für alle Teilnehmer die Frist verlängert und Bieterunterlagen nachgereicht werden.
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber haben eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigten versichert sind, sind beigefügt. Die Bescheinigungen dürfen - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist -nicht älter als zwölf Monate sein.
Bewerber haben eine aktuelle und positive Bankerklärung einzureichen, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
Bewerber haben eine Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice einzureichen, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Umwelt/Produkthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden und mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden verfügen muss.
Bewerber haben die Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Es sind möglichst zwei Referenzen zu nennen, die mir der Entwicklung eines vergleichbaren Produkts im Sinne der Leistungsbeschreibung gem. Kapitel 1.2 und 1.3 befasst waren.Weitere 2 Referenzen sind in diesem Umfeld im Bereich ÖPV zu nennen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung zur Anzahl aller Mitarbeitenden im Unternehmen und zur Anzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Zahlungsbedingungen 30 Tage netto
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine selbst erstellte und von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, - in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
gemäß Vergabeunterlagen