Verfahrensangaben

Verkehrssicherung

VO: SektVO Vergabeart: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.12.2031 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG
DE811239681
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Einkauf U5
einkaufU5@hochbahn.de
+49 000000
+49 40 3288 81 2054

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 4042823-1690
+49 4042792-3080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322500-6
71311220-9
45233290-8
45233293-9
45233294-6
34996100-6
63712700-0
90620000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verkehrssicherung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Durchführung des Neubaus der U-Bahn Linie U5 sind temporäre Verkehrsführungen einschließlich der hierfür erforderlichen Verkehrszeichenpläne, Umleitungsführungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum zu planen, zu genehmigen, einzurichten, vorzuhalten, zu betreiben und nach Abschluss der Maßnahme zurückzubauen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Verkehrszeichen- und Verkehrsführungsplänen einschließlich erforderlicher fahrgeometrischer Prüfungen, die Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen und Behörden sowie die Vorbereitung und Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen und sonstiger Genehmigungen. Darüber hinaus sind Planungen für Umleitungs- und Hinweisbeschilderungen zu erstellen und die hierfür erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse durchzuführen.
Die bauliche Umsetzung umfasst die Lieferung, Einrichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Unterhaltung und Anpassung sämtlicher zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung erforderlicher Einrichtungen. Hierzu gehören insbesondere temporäre Schutzeinrichtungen, Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, provisorische Fahrbahnmarkierungen sowie transportable Lichtsignalanlagen einschließlich der erforderlichen Steuerungs-, Detektions- und Kommunikationseinrichtungen. Die Leistungen umfassen ferner die Programmierung, Einrichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb, die Überwachung und die Anpassung temporärer Lichtsignalanlagen sowie deren Koordinierung mit benachbarten eigener Lichtsignalanlagen. Während der gesamten Ausführungsdauer sind regelmäßige Kontrollen durchzuführen und die Verkehrsführungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen und signaltechnischen Einrichtungen an geänderte Verkehrs- und Bauabläufe anzupassen. Sofern zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich, sind zudem Winterdienstleistungen einschließlich des Räumens und Streuens der im Rahmen der bauzeitlichen Verkehrsführung genutzten Verkehrsflächen durchzuführen.
Die Leistungen werden überwiegend auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen erbracht. Dabei sind die einschlägigen technischen Regelwerke und Richtlinien, insbesondere die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bei signalisierten Verkehrsführungen sowie weitere einschlägige Vorschriften und technische Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab September 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Zusätzliche Angaben

I ) Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen

Diese ergänzenden Qualifizierungskriterien gelten nur für Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften und/oder Qualifizierungsanträge unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern.
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G.1) QUALIFIZIERUNGSANTRÄGE VON ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTEN - ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTSERKLÄRUNG
Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Antragstellergemeinschaft (AGM) ist zwingend von jedem Mitglied der AGM eine AGM-Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Kurzbezeichnung der AGM,
- Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
- Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der AGM,
- Benennung des bevollmächtigten Vertreters der AGM,
- Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der AGM während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
- Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- Erklärung, dass alle Mitglieder der AGM im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist zwingend der VORDRUCK IN TEIL G, G.1 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN
Ein Antragsteller/eine Antragstellergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "E" beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "F" beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als "Eignungsverleiher".
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler - die nicht Mitarbeiter des Antragstellers / des Mitglieds einer Antragstellergemeinschaft sind - und die z.B. als Fachkräfte benannt werden, sind Eignungsverleiher.
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G.2) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN / VERZEICHNIS
Es ist anzugeben, ob sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt.
Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft der Eignungsverleiher bereit mit dem Qualifizierungsantrag namentlich bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Dies hat in einem Verzeichnis der Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher zu erfolgen.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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G.3) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN / VERZEICHNIS
Es ist anzugeben, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt.
Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich:
- Der Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Unterauftragnehmer sind - soweit bereits bekannt -einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Qualifzierungsformular zu benennen.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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G.4) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN
Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller / der Antragstellergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren) tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Das gilt
- sowohl für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der der Eignungsanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "E" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt,
- als auch für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignungsanforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "F" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt.
Stützt sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Antragstellers oder der Antragstellergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung - im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren - entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.4 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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II ) Regelungen zur Kontinuität des Zusammenschlusses von Unternehmen vom Qualifizierungsantrag (Antragstellergemeinschaften und/oder Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer) über Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems bis zur möglichen Auftragserteilung

(1)
Es ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und nachfolgenden Kriterien zulässig, dass an einem Qualifizierungsantrag mehrere Unternehmen / juristisch selbstständige Personen beteiligt sind. Dabei es unter vorstehenden Maßgaben sowohl eine Antragstellergemeinschaft als auch die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern. Die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern kann sowohl für (Einzel)Antragsteller als auch durch eine Antragstellergemeinschaft erfolgen. Vergleiche hierzu insgesamt schon unter I).
(2)
Erfolgt auf den eingereichten Antrag hin eine Qualifizierung, gilt die Qualifizierung AUSSCHLIEßLICH für die Konstellation der Unternehmen, die im Qualifizierungsantrag angegeben wurde. Das hat für Vergabeverfahren, die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystem durchgeführt werden, folgende Konsequenzen:
(a) Angebote von einer Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft identisch sind mit den Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft, die qualifiziert ist.
(b) Sind in einem Qualifizierungsantrag Eignungsverleiher angegeben worden, sind diese grundsätzlich zwingend im Rahmen der Angebotserstellung verbindlich zuzusagen. Ein Austausch durch andere Eignungsverleiher ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(c) Klarstellend: Angebote von Bietergemeinschaften sind in Vergabeverfahren auch dann nicht zulässig, wenn zwar jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für das Qualifizierungssystem qualifiziert hat, jedoch keine Qualifizierung für die Gemeinschaft / den Zusammenschluss der Unternehmen der Bietergemeinschaft existiert.
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Ergänzend wird hierzu auch auf auch Ziffer 6.2 Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).
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Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3M3UJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergänzende detaillierte Verfahrensbedingungen enthält das Dokument Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).
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Qualifizierungskriterien
(0) Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare (*)
und Angabe für welche(n) Leistungsbereich(e) der Qualifizierungsantrag gilt
Es werden ein Qualifizierungsformular [QF] und weitere Formulare zur Verfügung gestellt. Ein Zulassungsantrag [QA] ist zwingend unter Verwendung dieser Formulare zu erstellen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nähere Vorgaben siehe Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem.
Dieses Qualifizierungssystem ist in Leistungsbereiche aufgeteilt (vgl. § 48 Abs. 8 Satz 2 SektVO). Es handelt sich dabei um die folgenden drei Leistungsbereiche:
1. Leistungsbereich: Planungs-, Ausführungs- und Betriebsleistungen für provisorische Lichtsignalanlagen
2. Leistungsbereich: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung
3. Leistungsbereich: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung im Hinblick auf LED-Verkehrsinformationstafeln
Unter Ziffer 5.1.9 wird eindeutig bezeichnet, welche Eignungskriterien für welchen der Leistungsbereiche gelten.
Mit dem Qualifizierungsantrag ist eindeutig zu benennen, auf welchen / welche Leistungsbereich(e) sich der Antrag bezieht. Diese Erklärung ist nur durch den Antragsteller bzw. bei Antragstellergemeinschaften (AGM) vom Bevollmächtigten der AGM vorzunehmen. Hierfür ist der Vordruck gemäß Formular Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag.
A) Erforderlich: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen des QA gemäß Teil A QF (*)
B) Angaben zum Unternehmen, vgl. Teil B TNF (*)
B.1) Erforderlich sind Angaben zum eigenen Unternehmen gemäß Teil B QF.
B.2) Für die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister gilt Ziffer 5.1.9, B.2) EU-Auftragsbekanntmachung.
C) Es gelten Ausschlussgründe gemäß Ziffer 2.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung
[Abfrage in Teil C TNF]
D) Verarbeitung personenbezogener Daten & Vertraulichkeit (*)
[vgl. Teil D TNF]
Vorzulegen ist
D.1) Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Vordruck)
D.2) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (Vordruck)
E-F) Es gelten Eignungskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung
[Abfrage in Teil E bis F QF nebst Anlagen]
G) Ergänzende Teilnahmekriterien für QA unter Einbindung mehrerer Unternehmen
[vgl. Teil G QF]
Für QA von Antragstellergemeinschaften und/oder unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern: Ergänzenden die Qualifizierungskriterien unter Ziffer 5.1.6 I) EU-Auftragsbekanntmachung.
H) Erforderlich ist: Verbindliche Erklärung zur Einreichung gemäß Teil H QF (*)
I) Verbindliche Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
Von einem Antragsteller oder im Falle des QAs einer Antragstellergemeinschaft von dem Bevollmächtigten der AGM ist die verbindliche Erklärung zur Einreichung eines QAs (Vordruck) einzureichen.

(*) betrifft jedes Unternehmen, das sich an einem QA beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher, Unterauftragnehmer).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifzierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben:
C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB
C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB
C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG
C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Kriterium B.2) Eintragung in das Handelsregister

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Namen 5.1.9 Eignungskriterien zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
(1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL B, B.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
(2) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet, dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister, ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
zu a) (1) Erklärung, unter welcher Nummer die Eintragung bei welchem Registergericht bzw. welcher für das Register zuständigen Stelle erfolgt ist.
c) GEFORDERT VON:
- Einzelbewerbern
- Jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
- Eignungsverleihern
- bereits benannten Unterauftragnehmern

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Kriterium E.1) Umsatzzahlen

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto), einschließlich des Durchschnittswerts über die letzten drei Geschäftsjahre.
Falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, ist die
Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres in dem hierfür vorgesehenen Feld des
Formulars anzugeben.
Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds separat anzugeben.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des
Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Kriterium E.2) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
(1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
(2) Auf besonderes Verlangen: Bestätigung des Versicherungsgebers.
b) GEFORDERTE ANGABEN
(1) Eigenerklärung
Eigenerklärung - über das Vorliegen - oder die Möglichkeit des Abschlusses (im Auftragsfall) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit unter Angabe der Deckungssummen, separat ausgewiesen jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden.

(2) Auf Verlangen: Versicherungsbestätigung
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers ist
- eine Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer ausreichenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
- oder eine Erklärung des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss (im Auftragsfall) einer entsprechenden Versicherung
- oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen.
(3) Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft
Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft muss der Nachweis gemäß (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für jedes Mitglied der Antragstellergemeinschaft separat erfolgen
ODER
es muss ein Nachweis entsprechend (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für die Antragstellergemeinschaft als juristische Person erbracht werden.

Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungs-, Ausführungs- und Betriebsleistungen für provisorische Lichtsignalanlagen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.1 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.1 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR3 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)):
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungs-, Ausführungs- und Betriebsleistungen für provisorische Lichtsignalanlagen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1
(c) MINDESTSTANDARDS)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungs-, Ausführungs- und Betriebsleistungen für provisorische Lichtsignalanlagen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1
(FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS)

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1) Betrieb einer transportablen LSA wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein müssen:
(2.1.1) Erstellung von verkehrstechnischer Steuerung inklusive:
(2.1.1.1) einer Schaltunterlage mit verkehrsabhängigen Anforderungszuständen nach den gängigen Richtlinien
(2.1.1.2) und LSA-Lageplan
(2.1.2) Aufstellen und Betreiben einer transportablen LSA
(2.1.2.1) nach Typ D gemäß Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL-LSA)
(2.1.2.2) und Einsatz von Anforderungsdetektion (Kfz/Fußverkehr)
(2.1.2.3) und Einsatz von akustischen Signalen
(2.1.2.4) und Erstellung einer Koordinierungsstrecke zu benachbarten eigenen Lichtsignalanlagen
(2.2) für einen Bauzustand an einem Knotenpunkt mit min. 4-Knotenpunktzufahrten
(2.3) und mit einer werktäglichen Gesamtverkehrsbelastung von mind. 30.000 Kraftfahrzeuge
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:

(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. Als Beginn der Leistung zählt der Beginn der Leistungen gemäß (2).
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER Beginn der erbrachten Leistung gem. 2.1.2 liegt mindestens 6 Monate in der Vergangenheit

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.2 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 2 BEANTRAGT WIRD.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.2 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)):
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2
c) MINDESTSTANDARDS

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2
FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1) Erstellung und bauliche Umsetzung eines Verkehrszeichenplans wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein müssten:
(2.1.1) Erstellung von Verkehrszeichenplänen:
(2.1.1.1) in Bezug auf Verkehrsführungspläne:
(2.1.1.1.1.) die Erstellung inklusive fahrgeometrische Prüfungen
(2.1.1.1.2) die Abstimmung
(2.1.1.1.3) und Vorbereitung für die Genehmigung
(2.1.1.2) in Bezug auf Umleitungs- und Hinweisbeschilderung:
(2.1.1.2.1.) die Erstellung
(2.1.1.2.2) die Abstimmung
(2.1.1.2.3) und Vorbereitung für die Genehmigung
(2.1.2) Bauliche Umsetzung und Vorhaltung der unter 2.1.1 beschriebenen Planung inklusiv:
(2.1.2.1) Aufstellen und Vorhalten von temporären Schutzeinrichtungen
(2.1.2.2) und Herstellung provisorischer Fahrbahnmarkierung in Farbe gelb
(2.1.2.3) und Aufstellen und Vorhalten von Verkehrsschildern
(2.1.2.4) und Durchführen von täglichen Kontrollfahrten
(2.1.3) für einen Bauzustand an einer Hauptverkehrsstraße und mit einer Ausführungsdauer von mindestens 6 Monaten wobei die Ausführungsdauer der Zeitraum zwischen dem Erbringen der ersten Leistung bis zum Räumen der Leistung gemäß (2.1.2.1.) bis (2.1.2.4) ist.
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. Als Beginn der Leistung zählt der Beginn der Leistungen gemäß (2).
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER Beginn der erbrachten Leistung gem. 2.1.2 liegt mindestens 6 Monate in der Vergangenheit

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung im Hinblick auf LED-Verkehrsinformationstafeln - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 3
(geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards)

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.3 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 3 BEANTRAGT WIRD.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN.
Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.3 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht.
Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)):
(1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher).
(2) Vorhaben /-Projektbezeichnung
(3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll.
(4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber
(6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags)
(7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer).
(8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren
(10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)
(11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN).
(12) < >
(13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.

FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung im Hinblick auf LED-Verkehrsinformationstafeln - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 3
c) c) MINDESTSTANDARDS

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung im Hinblick auf LED-Verkehrsinformationstafeln - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 3
FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS

c) MINDESTSTANDARDS
(1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen.
(2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3):
(2.1) Erstellung und bauliche Umsetzung eines Verkehrszeichenplans wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein müssten:
(2.1.1) Erstellung von Verkehrszeichenpläne:
(2.1.1.1) in Bezug auf Umleitungs- und Hinweisbeschilderung:
(2.1.1.1.1.) die Erstellung
(2.1.1.1.2) die Abstimmung
(2.1.1.1.3) und Vorbereitung für die Genehmigung
(2.1.2) Bauliche Umsetzung und Vorhaltung der unter 2.1.1 beschriebenen Planung inklusiv:
(2.1.2.1) Aufstellen und Vorhalten von mobiler LED-Verkehrsinformationstafel
(2.1.2.2) und Durchführen von täglichen Kontrollfahrten
(2.1.3) für einen Bauzustand an einer Hauptverkehrsstraße und mit einer Ausführungsdauer von mindestens 6 Monaten wobei die Ausführungsdauer der Zeitraum zwischen dem Erbringen der ersten Leistung bis zum Räumen der Leistung gemäß (2.1.2.1.) bis (2.1.2.2) ist.
(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt:
(3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt
(3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern.
(3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.)
(4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. Als Beginn der Leistung zählt der Beginn der Leistungen gemäß (2).
(5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein.
Als Abschluss gilt
(5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen
(5.2) ODER Beginn der erbrachten Leistung gem. 2.1.2 liegt mindestens 6 Monate in der Vergangenheit

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Kriterium FP.1) Allgemeine Beschäftigenzahlen / Personalbestand

Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

a) GEFORDERTER NACHWEIS:
Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL F, FP.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten / zum jahresdurchschnittlichen Personalbestand in den letzten drei Kalenderjahre (jeweils Gesamtzahl). Zu den Beschäftigten in diesem Sinne zählen auch Inhaber. Die Angabe hat separat je Jahr zu erfolgen und es ist der Durchschnitt über die angegebenen Jahre anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Kalenderjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

siehe Ziffer 5.1.6 EU-Bekanntmachung

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung