Der Auftraggeber hat ein Qualifizierungssystem für Generalplanerleistungen für Machbarkeitsuntersuchungen des Verkehrssystems Stadtbahn / Straßenbahn eingerichtet und beabsichtigt, Aufträge im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System qualifizierten Bewerbern zu vergeben.
Als Ergänzung des bestehenden Schnellbahnnetzes in Hamburg, welches sich bislang aus den Verkehrssystemen U-Bahn und S-Bahn auszeichnet, ist in der Zukunft auch das Verkehrssystem Stadtbahn im Sinne einer niederflurigen und möglichst auf besonderem Bahnkörper geführten Straßenbahn vorstellbar.
Wie bereits in bewährter Art und Weise für die Erweiterung des Schnellbahnnetzes, soll auch für das neue Verkehrssystem anhand von Untersuchungen die bauliche, technische und betriebliche Machbarkeit beurteilt werden, damit eine begründete Entscheidung getroffen werden kann.
Generalplanungsleistungen im Rahmen von Machbarkeitsuntersuchungen für den Bau von Stadtbahnbetriebsanlagen für den Personenverkehr gemäß BOStrab. Zu den zu planenden Betriebsanlagen gehören u. a. auch folgende Ingenieurbauwerke: Haltestellen, Abstellanlagen, Werkstattanlagen, Brücken (einfeldrig, mehrfeldrig (Viadukte)) und Überwerfungsbauwerke.Folgende Planungsgewerke, Fachplanungen und Gutachterleistungen sind vom Generalplaner entweder in Eigenleistung oder durch Subunternehmer zu erbringen und zu koordinieren: Generalplanung, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung, Vermessungsleistungen und Trassierungsplanungen, Oberbauplanung, Straßen- und Verkehrsplanung, Leitungstrassenplanung, Planung der Umweltbelange einschl. UVS, LBP usw., Schall- und Erschütterungsgutachten, Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit und zur Streustromkorrosion, Brandschutzgutachten, Erstellung von Visualisierungen und Computeranimationen. Weitere Planungsgewerke werden, falls erforderlich, vom Auftraggeber direkt beauftragt. Die Ergebnisse werden dem Generalplaner zur Verfügung gestellt und sind bei der Planung zu berücksichtigen. Hierzu gehören u. a.: Baugrundgutachterleistungen, Planung der Zugsicherungstechnik und der Bahnstromversorgung, Leistungen zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Laufzeit dieses Qualifizierungssystems ist zunächst auf 10 Jahre begrenzt.Die Laufzeit der auf Basis dieses Qualifizierungssystems zu vergebenden Aufträge wird jeweils individuell in den entsprechenden Vergabeunterlagen genannt.
Stadtgebiet Hamburg und Umland in Bereichen zukünftig zu planender und zu errichtender Bahnanlagen der Hamburger Hochbahn AG.
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bewerber haben den Nachweis zu erbringen, dass sie in der Lage sind, die unter Ziffer 5.1 beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Durch das Qualifizierungssystem werden daher nur Bewerber zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die unter Ziffer 5.1.9 beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach erfolgter Auswertung der eingereichten Unterlagen erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, anentsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.Die Hamburger Hochbahn AG wird voraussichtlich Mitte November 2024 eine erste Ausschreibung für eine bauliche Machbarkeitsuntersuchung an die qualifizierten Bewerber versenden. Bewerber, die an dieser Ausschreibung teilnehmen möchten, werden deshalb gebeten, Teilnahmeanträge mit vollständigen Unterlagen / Nachweisen schnellmöglich, spätestens jedoch bis zum 08.11.2024 einzureichen.Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf derGrundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Unternehmen, die an den Vergabeverfahren teilnehmen wollen, müssen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag über das DTVP-Vergabeportal einreichen. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind formlos und vollständig mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den in dieser Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen sind nach der dort genannten Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstelle der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.Nach Ermessen des Auftraggebers können gemäß § 51 Abs. 2,3 SektVO einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Der Auftraggeber beabsichtigt, bereits Mitte November 2024 das erste Vergabeverfahren auf der Basis dieses Qualifizierungssystems zu starten und die bis dahin qualifizierten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bewerber, die daran teilnehmen möchten, werden deshalb um Einreichung ihres vollständigen Teilnahmeantrages bis spätestens 12.11.2024 gebeten.
Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Auflistung der in den letzten 8 Jahren erbrachten Leistungen, die der Bewerber erbracht hat und vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind.
Zusätzlich zu der Auflistung der in den letzten 8 Jahren erbrachten Leistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit hieraus 3 konkrete Referenzprojekte, hiervon mindestens 2 mit oberirdischer Streckenführung, detailliert darzustellen. Jeweils mit Angabe des AG, des Auftragsvolumens, des Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und der E-Mail-Adresse. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer 5.1 "Interne Referenz ID - Beschreibung" genannten Planungsgewerke vom Bewerber in Eigenleistung erbracht worden sind. Projekte, deren Abschluss 2016 oder früher liegt, bleiben unberücksichtigt.Die Bewertung durch den Auftraggeber erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix. Es können 0 bis maximal 1050 Punkte erreicht werden. Für den Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit müssen Bewerber eine Gesamtpunktzahl von mindestens 525 Punkten erreichen. Eine niedrigere Punktzahl führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein. Im Falle einer vorhandenen Eintragung zusätzlich Vorlage einer Eigenerklärung, welche geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen wurden.
Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Vorlage der beigefügten und vom Teilnehmer ausgefüllten und rechtsverbindlich signierten Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Tarifs vom 08. April 2022.
Anforderung an Bietergemeinschaften:Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallerklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht jeweils mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedernrechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.