Sachverständigenleistung Tunnel in geschlossener Bauweise für die Netzerweiterung U5.
Vergabe von Sachverständigenleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eins Angebots aufgefordert.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Prüfingenieurleistungen/Sachverständigenleistungen ausgeschrieben werden. Hier geht es um die Gutachterliche Tätigkeit im Bereich des Tunnelbaus in geschlossener Bauweise.Im Bauvorhaben kommt es zu Berührungen mit Anlagen des Eisenbahnbundesamtes. Es wird daher auch hierfür die Qualifikation abgefragt.
Läuft bis zur Aufhebung.
§160 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das bereits mit vorheriger Bekanntmachung veröffentlichte Qualifizierungssystem wird verlängert.
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.
Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Folgende Nachweise sind einzureichen.- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;- Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption(Compliance- Erklärung);- Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister;- Nachweis über den Handelsregisterauszug;- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitznicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:.- Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung vonSteuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;- Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o.g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertesPersonal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;- Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennungder Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;- Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;- Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3GeschäftsjahrenAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:- Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nachFunktion):-- Mitarbeiteranzahl mindestens 10 Ingenieure.- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen,Bonitätserklärung Bank).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zuerbringen durch:- eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen bei Vorhaben mit vergleichbarenKonstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenenLeistungsanteils und der Baukosten.Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweiseiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit Angabe desAG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrageinzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genanntenPlanungsgewerke vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:Zwingend erforderlich: Die Person muss ein vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter Gutachter (gem. aktueller Liste) auf dem Sachgebiet Geotechnik in dem Tätigkeitsbereich Tunnelbau sein. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:Erforderliche Referenzen von Prüfungen in den letzten 5 Jahren:- Referenz 1: Prüfsachverständiger EBA für ein Schildvortrieb mit mindestens Durchmesservon 10,0 m;- Referenz 2: Prüfsachverständiger für Schildvortrieb mit Hydroschild;- Referenz 3: Prüfen oder Erstellen Ausführungsstatik Tübbindesign.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem bekanntgegebenen Eignungskriterien, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,erhält der Bewerber/eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigenAusschreibungen teilzunehmen.