Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung von min. 1 Mio. EUR,
3. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung),
4. Nachweis über den Handelsregisterauszug,
5. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
6. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
7. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o.g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zu Verfügung steht,
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,
9. bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,
10. Erklärung Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
11. Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
12. Mitarbeiterzahl mindestens 3 Ingenieure sowie eine Mitarbeiterzahl von durchschnittlich 15 Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
13. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
14. Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR/a der letzten 3 Geschäftsjahren
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3) "zusätzliche Angaben" genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
15. Eine detaillierte Darstellung von mindestens 3 Referenzen vermessungstechnischer Leistungen der letzten 10 Jahre bei Bauvorhaben deren Bauvolumina jeweils über 30.000.000 EUR (netto) und deren Komplexität, Leistungsbild und Inhalt vergleichbar sind (vgl. mit VI.3 "zusätzliche Angaben").
Dazu sind folgende Angaben zu machen:
Kurzbeschreibung, Angabe des AG; des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Größe des Messtrupps), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten ist ebenfalls erforderlich. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3 "zusätzlichen Angaben" genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
16. Zusätzlich zu den zuvor genannten Referenz Projekten hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von mindestens eines Referenzprojektes aus den letzten 15 Jahren mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, dass die unten genannten Anforderungen eindeutig nachweist. Sollte die Auschlusskriterien im selbst gewählten Referenzprojekt nicht enthalten sein, so ist dies anhand von weiteren Referenzprojekten eindeutig nachzuweisen.
Dazu sind folgende Angaben zu machen:
Kurzbeschreibung, Angaben des AG, des Auftragsvolumen (Umsatz, Ausführungszeitraum) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Angaben des eigenen Leistungsanteils der Vermessung und der Baukosten ist ebenfalls erforderlich.
Anforderungen, die die Wirtschaftsnehmer im Hinblick auf Ihre technische Qualifikation erfüllen müssen:
Zwingend erforderlich
- Gleisvermessung im DB- oder HOCHBAHN Bereich: Das Vermessungsbüro muss Erfahrungen u. den sicherheitstechnischen Umgang mit Vermessungen im Gleisbereich vertraut sein. Wird dieser Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung
- Betreuung der Vermessungsleistungen eines Ingenieurbauprojektes mit Mindestumsatz von 100.000 EUR (netto) im vorgenannten Bereich,
- Konzeption und Erstellung Grundlagennetz mit einer Ausdehnung/Umfang von mindestens 2km Länge,
- Geodätische Beweissicherung bei Ingenieurbauprojekten mit Mindestumsatz von 50.000 EUR (netto) im vorgenannten Bereich,
- Tunnelvermessung mit einem Mindestumsatz von 30.000 EUR (netto)m vorgenannten Bereich