Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3. "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselwerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Auszug nicht älter als 12 Monate);
2. Keine Eintragung im Gewerbezentralregister (Auszug nicht älter als 3 Monate), die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden ist;
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall;
6. Mindestumsatz von 500 TEUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
7. Mindestanzahl von 4 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
8. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten (nicht älter als 8 Jahre, Stichtag: 01.10.2014) mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer Punkt VI.3) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Aus den drei Referenzprojekten hat in Summe die Sach- und Fachkunde des Bieters in den unter Pkt. VI.3 beschriebenen Tätigkeiten hervorzugehen.
9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;
10. eine Liste vergleichbaren Dienstleistungen in Verbindung mit Pkt. VI.3 im Bereich Schienenverkehr, vorzugsweise für unterirdische Bauwerke (Tunnel, unterirdische Haltestellen mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten